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Kanton
06.11.2024
06.11.2024 15:37 Uhr

Kollegium vor Hofflügel-Entscheid

Blick auf den sanierungsbedürftigen Hofflügel, den ältesten Gebäudetrakt im Stiftsbezirk St.Gallen.
Blick auf den sanierungsbedürftigen Hofflügel, den ältesten Gebäudetrakt im Stiftsbezirk St.Gallen. Bild: Roger Fuchs
Das St.Galler Katholische Kollegium befindet am 19. November über einen Kredit zur Sanierung des Hofflügels mit der Bischofswohnung, des ältesten Gebäudetraktes im Stiftsbezirk.

Der Hofflügel im Stiftsbezirk St.Gallen ist der derzeit letzte und noch nicht vollständig renovierte Gebäudetrakt im Stiftsbezirk St.Gallen. Die darin integrierte Bischofswohnung, die nicht nur das Zuhause des Bischofs ist, sondern hauptsächlich halböffentliche Arbeits-, Repräsentations-, Gäste-, und Besprechungsräume enthält, ist in vielfacher Hinsicht sanierungsbedürftig. Bei Amtsantritt des amtierenden Bischofs Markus Büchel im Jahr 2006 wurden nur punktuelle, oberflächliche Verbesserungen wahrgenommen. Der Katholische Konfessionsteil als Eigentümer der Stiftsgebäude ist gemäss Bulle von 1847 verpflichtet, dem Bischof geeignete Räume zur Verfügung zu stellen. 

Diverse Sanierungspunkte

Die historische Raumstruktur im Hofflügel ist gegeben. Im Untergeschoss befinden sich ein Büchermagazin der Stiftsbibliothek und Kellerräume, im Erdgeschoss finden sich Büroräume der Dommusik, die Galluskapelle und ein Technikraum; in den oberen Bereichen sind die Bischofswohnung sowie die Repräsentations- und Arbeitsräume.

Der Hofflügel ist energetisch mangelhaft und verliert im Winter viel Heizenergie. Zudem sind Sanitärleitungen und Elektroinstallationen sehr alt. Bild: Roger Fuchs

Alles in allem ist der Hofflügel energetisch mangelhaft und im Winter geht viel Heizenergie durch das Dach verloren. Dies ist einer der Sanierungspunkte. Überdies sind die Sanitärleitungen und Elektroinstallationen über alle Geschosse betrachtet sehr alt. Dies führt sporadisch zu Leitungslecks mit aufwändigen Reparaturen. 

In der Bischofsresidenz geht es darum, Wände, Decken, Bodenbeläge sowie historisch wertvolle Teppiche und Teppich-Läufer zu erneuern oder reinigen. Erheblicher Sanierungsbedarf besteht, wie es in den Unterlagen ans Katholische Kollegium heisst, in den Nasszellen, der Küche, den zwei Gästezimmern und dem Hauswirtschaftsraum. Einiges zu tun gibt es auch im Dachgeschoss: Dort soll der heutige in die Jahre gekommene Rückzugsort des Bischofs in ein privates Wohnstudio mit zwei Zimmern ausgebaut werden. Die Mitglieder der parlamentarisch vorberatenden Kommission konnten sich in diesen Tagen selbst ein Bild von der Situation machen. 

Die Denkmalpflege ist integriert

Alle geplanten baulichen Massnahmen werden durch die Denkmalpflege des Kantons St.Gallen begleitet. Die Höhe des Denkmalpflegebeitrags ist noch nicht bekannt. Umgesetzt werden soll das Projekt nach dem Auszug von Bischof Markus Büchel aus dem Hofflügel – also voraussichtlich im späteren Frühjahr 2025. Gerechnet wird mit einer Bauzeit von rund sechs Monaten.

Die Baukosten sind mit insgesamt 2,1 Millionen Franken veranschlagt. Das Katholische Kollegium des Kantons St.Gallen wird an der Session vom 19. November über den Kredit befinden.

Roger Fuchs, Katholischer Konfessionsteil des Kantons St.Gallen / Linth24