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Wahlen 2024
11.02.2024
12.02.2024 06:42 Uhr

Wahl24: Richtig wählen

Bildausschnitt Abstimmungsunterlagen Kanton St.Gallen vom 3. März 2024.
Bildausschnitt Abstimmungsunterlagen Kanton St.Gallen vom 3. März 2024. Bild: Kanton St.Gallen
Die Wahlvorlagen sind im Briefkasten angekommen und hier wird erklärt, wie man sie wirkungsvoll und korrekt ausfüllt.

Im Kanton St.Gallen wird am 3. März 2024 die Regierung und der Kantonsrat (Parlament) für die kommenden vier Jahre gewählt. Vor vier Jahren betrug die Stimmbeteiligung bei den Kantonsratswahlen nur 32,7%. Es darf doch etwas mehr sein.

Kantonsrat: Es wir regional gewählt

Das kantonale Parlament umfasst 120 Personen, aufgeteilt auf die einzelnen Regionen. Dafür kandidieren im ganzen Kanton 1'100 Frauen und Männer.

Für das Linthgebiet sind 16 der 120 Sitze zu vergeben. Die Einwohner zwischen Amden und Rapperswil-Jona haben nur das Recht die Kandidaten aus dem Linthgebiet zu wählen, nicht aber zum Beispiel aus der Stadt St.Gallen oder dem Rheintal.

Im Abstimmungscouvert finden sich die Listen der verschiedenen Parteien auf denen die Namen aller Kandidaten abgedruckt sind und zusätzlich eine leere Liste.

Kantonsrat: Maximal 16 Kandidaten

Ein Stimmbürger, eine Stimmbürgerin, aus dem Linthgebiet darf maximal die Namen von 16 Kandidatinnen und Kandidaten aufführen. Es können aber auch weniger sein.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Sie verwenden eine Parteiliste unverändert oder sie treffen eine persönliche Wahl ganz nach ihrem Gusto. Diese Vorliebe könnte sein, dass sie nur Frauen wählen wollen oder nur Kandidaten aus ihrem Wohnort oder nur Leute, die sie persönlich kennen oder nur Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe oder nur Politiker, welche ihrer Meinung am ehesten entsprechen, unabhängig von der Partei.

Kantonsrat: Die Wahlvarianten

Variante 1: Sie können eine ganze Liste unverändert verwenden. Dann erhält diese Partei alle Stimmen dieser Liste und die Kandidaten darauf die persönlichen Stimmen.

Variante 2: Sie können eine Liste verändern, in dem Sie Namen streichen und so Zeilen leer lassen. Dann erhält jeder nicht gestrichene Kandidierende 1 Kandidatenstimme und die Partei zusätzlich die leergelassenen Parteistimmen.

Variante 3: Sie können auch Kandidierende von anderen Listen übernehmen. Das nennt man «panaschieren», übersetzt «mischen». Dafür müssen Sie Positionen auf Ihrer Liste streichen, damit Sie insgesamt wieder die richtige Anzahl Kandidaten haben. Jede Kandidatenstimme nimmt so auch eine Parteistimme von seiner ursprünglichen Liste mit.

Variante 4: Sie können auch Kandidierende bevorzugen, indem Sie diese zwei Mal auf Ihre Liste schreiben. Das nennt man kumulieren. Aber ein Kandidat darf maximal zwei Mal auf derselben Liste stehen.

Variante 5: Sie können die leere Liste verwenden und dort alle Namen aufschreiben, wobei immer auch die Partei mit aufgeführt sein muss, um Unklarheiten zu vermeiden. Auf einer solchen Liste können sie wie in der Variante 4 eine Person zweimal aufschreiben.

Wichtig: Alle Anpassungen (streichen und schreiben) müssen handschriftlich erfolgen. Zudem dürfen nur Kandidierende aufgeführt werden, die auf einer der Listen Ihres Wahlkreises stehen. Andere Personen sind ungültig.

Kantonsrat: Wer ist gewählt?

Wenn alle Stimmzettel abgegeben sind, ermitteln die Stimmzähler aller 10 Linthgebiet-Gemeinden, welche Partei am meisten Stimmen erhalten hat. Daraus ergibt sich das Anrecht auf eine bestimmte Anzahl Sitze. Partei X wird 1 Sitz von 16 Sitzen haben, Partei Y: 3 Sitze etc.

Sobald klar ist, welche Partei wie viele Sitze zugute hat, werden die Bestgewählten ermittelt. Beispiel: Die Partei Y hat drei Sitze gewonnen. Die drei Vertreter dieser Partei, welche über alle Stimmzettel hinweg am meisten Stimmen haben, sind gewählt.

Dieser Auszählungsprozess dauert relativ lange. Aus diesem Grund kann es am 3. März bis am Abend dauern, bevor klar ist, wer gewählt ist.

Einen zweiten Wahlgang gibt es nicht.

Regierungsrat: Es wird kantonal gewählt

In Gegensatz zu den Kantonsräten werden die Regierungsräte im ganzen Kanton gewählt, denn sie sollen ja ganz St.Gallen repräsentieren und nicht nur eine Region.

Zur Wahl stehen dieses Jahr 13 Frauen und Männer für die 7 Sitze in der Regierung.

Sie haben das Recht maximal 7 Kandidierende aufzuführen. Es können auch weniger sein.

Wenn sie allerdings 8 oder mehr Kandidaten aufführen, ist ihre gesamte Wahl ungültig! Der Grund: Die Stimmenzähler können nicht erahnen, welche Kandidaten sie wirklich wollen. Es ist wie beim Lotto, wo der Wettschein ebenfalls ungültig ist, wenn zu viele Felder angekreuzt werden.

Wenn Sie wissen, wen sie wählen wollen, dann machen sie entweder beim entsprechenden Namen ein Kreuz oder schreiben ihn auf den leeren Linien auf.

Es gilt, wie bei den Kantonsratswahlen: Erstens müssen alle Einträge von Hand erfolgen. Zweitens müssen die Einträge so klar sein, dass es keine Verwechslungen geben kann. Dafür schreiben sie am besten neben dem Namen den Beruf oder die Partei auf.

Anders als bei den Kantonsratswahlen dürfen sie einen Namen nicht zweimal aufschreiben. Wenn sie es trotzdem tun, wird dieser einfach gestrichen.

Regierungsrat: Wer ist gewählt?

Die Stimmen aller Kandidatinnen und Kandidaten werden im ganzen Kanton zusammengezählt und daraus ergibt sich eine eindeutige persönliche Reihenfolge.

Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht. Das wären bei beispielsweise 100'000 abgegebenen Stimmen jene Kandidaten, welche mindestens 50'001 Stimme erreichen.

Die ersten 7 auf dieser Top-Liste bilden die kommende Regierung.

Wer allerdings das absolute Mehr nicht erreicht, muss in einen zweiten Wahlgang. Dieser findet ein paar Wochen später statt.

Das dazu passende Beispiel: 5 Personen erreichen das «Absolute Mehr» am 3. März und sind gewählt. Im zweiten Wahlgang wird es also noch um die verbleibenden zwei Sitze gehen. Dafür gibt es wieder Kandidaten. Bei dieser zweiten Wahl gilt das sogenannte «Relative Mehr», d. h. die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen werden gewählt sein.

Mario Aldrovandi, Linth24/Jürg Grau, Wil24