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12.08.2023
21.12.2023 20:40 Uhr

Justitia: Fette Strafe für Suff und Koks

Bild: Pixabay
Aus der Rubrik «Strafbefehle, die zu vermeiden wären», der Fall eines Promillefahrers, der tief in die Tasche greifen muss.

Zuerst ein kleines Gedicht: In einer Nacht im Juni, wenn alle Katzen grau und Autofahrer, nicht ganz schlau, sondern blau, nach Hause brausen, zeigte sich das wahre Grausen. Mit Flüssigem und Pulver gut bedient, machte sich der Beschuldigte nach seiner Zecherei auf den Heimweg.

Obwohl er, wie es die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl literarisch elegant formuliert, «wusste bzw. annehmen musste, sich aber darüber hinwegsetzte, so viele alkoholische Getränke getrunken hatte, dass sich zum Zeitpunkte der Fahrt gemäss dem forensisch-toxikologischen Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) St. Gallen eine minimale Blutalkoholkonzentration von 1.84 Promille ergab.»

Hinzu kam am gleichen Abend die Entgegennahme und der Konsum einer unbestimmten Menge an «weissem Gold» (Kokain).

So gerüstet, geschah das Unvermeidliche: ein Ritt rechts in das angrenzende Wiesland, dann noch schnell zwei Verkehrsleitpfosten und eine Signaltafel abrasiert, anschliessend wieder mit Karacho nach links zurück auf die Strasse. Nach 40 Metern war auf der Gegenfahrbahn Schluss mit lustig. Dank Schwerstarbeit seiner Schutzengel kam er mit leichten Schürfungen und Prellungen davon.

Schluss mit lustig war auch, als die St. Galler Staatsanwaltschaft in das Vorstrafenregister des 28jährigen Amateur-Stuntfahrers schaute: Der Beschuldigte hatte in früheren Jahren ausser Alkohol und Kokain, auch noch etwas Rebellenblut intus. Anders wären «Beschimpfung, Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte» nicht zu erklären. Auch den «Lappen» musste er bereits einmal für 4 Monate abgeben.

Bei der Strafzumessung holten ihn all diese früheren Sünden wieder ein. Zur Busse von 300 Franken oder einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen eine unbedingte Geldstrafe von 15'600 Fr.  sowie Gebühren und besondere Auslagen in der Höhe von 1'967.20 Fr hinzu.
Das macht  summa summarum das hübsche Sümmchen von 17'867.20 Schweizer Franken.

Der Gegenwert eines nigelnagelneuen Kleinwagens.
Oder von 3'500 Stangen Bier in der Beiz.
Wobei  dem Beschuldigten von Letzterem eher abzuraten ist.

Markus Arnitz, Linth24