Die 20-jährige Mädy S.* kam sich besonders schlau vor, als sie im März dieses Jahres eine «Barriere» gegen ihre Katze Mitzi* baute. Diese Barriere war ein Drucker und diesen stellte Mädy auf die Herdplatte in ihrer Küche.
Damit wollte sie verhindern, dass Mitzi auf das Kochfeld springt und so - ohne Absicht - die Induktionsplatte in Betrieb setzt. Das nämlich hatte Mitzi schon einmal getan, was aber Mädy glücklicherweise beim ersten Mal rechtzeitig bemerkte und Schlimmeres verhinderte. Also stellte sie den Drucker auf die Herdplatte.
Doch die Vorsichtsmassnahme erfüllte ihren Zweck nicht. Im Gegenteil.
Mitzi* sprang auf das Kochfeld, tänzelte elegant um den Drucker herum und setze mit ihren Pfoten den Herd in Gang. In der Folge erhitzte sich die Platte, der darauf stehende Drucker fing Feuer, das Feuer weitete sich auf die ganze Küche aus und dieser Gebäudeteil im Mehrfamilienhaus brannte vollständig aus.
(Wer sich dabei an das «Zündhölzli» von Mani Matter erinnert, liegt nicht ganz falsch).
Der Sachschaden des Brandes betrug satte 60'000 Franken.
Nach der lokalen Feuerwehr waren die St.Galler Forensiker an der Reihe und die stellten ohne Wenn-und-aber fest: «Indem die Beschuldigte einen Drucker, ergo einen brennbaren Gegenstand auf dem Kochfeld platzierte, minimierte sie keinesfalls die Gefahr eines Brandes, sondern erhöhte sie.»
Viel gescheiter wäre es gewesen, wenn die junge Frau die «Kindersicherung» eingeschaltet hätte, in diesem Fall also als «Katzensicherung». Das knallharte Urteil: «Die Beschuldigte missachtete eine Sorgfaltspflicht, zu welcher sie aufgrund der Umstände, ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten verpflichtet gewesen wäre».
Die «fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst» ist nach Artikel 222 StGB strafbar. Die Busse im Fall von Mändy beträgt 5'000 Franken.
Weil die junge Dame aber einen lupenreinen Lebenslauf hat, gewährte ihr der Uzner Richter den bedingten Vollzug. Wenn die nächsten zwei Jahre nichts passiert, muss die Busse nicht bezahlt werden. Zu zahlen sind allerdings 1'092 Franken Verfahrenskosten.
Übrigens: Was nun mit Mitzi* ist, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.
(*Alle Namen verändert und damit anonymisiert)