Nicht schlecht staunte der Gärtner GG* als er im Mai 2021 die Indoor-Hanfanlage betrat, die sein Chef in Uznach hatte errichten lassen. Diese Indoor-Hanfanlage hatte eine beachtliche Grösse von 24 Metern Breite, 26 Metern Länge und einer Raumhöhe von 3 Meter50. Dieser ganze, grosse Würfel war in eine bestehende Industriehalle mittels «Trockenbau» eingebaut worden.
Nun, GG* dachte sich nichts Schlechtes, als er den Schalter für die Lüftung einschaltete. Doch dadurch entstand ein starker Luftzug, so stark, dass die Eingangstüre zur Hanfanlage zuknallte.
GG* sprang zur Seite, um nicht erschlagen zu werden und hörte kurz danach, wie im Innern der Anlage «etwas herunterfiel». Dieses «etwas» war die gesamte, tonnenschwere Decke der Indoor-Hanfanlage und dazu noch alle drei Wände. Obendrein brach noch ein Brand aus. Soweit - so schlecht.
Die St.Galler Staatsanwaltschaft wollte es genauer wissen und fand folgendes heraus.
Gebastel führt zu gigantischem Unterduck
Eine Firma für CBD-Hanf hatte die Industriehalle gemietet und eine externe Firma mit dem Einbau einer «Grow-Box» beauftragt. In dieser Wachstumshalle sollten aus Hanf-Samen Hanf-Pflanzen werden. Um ein dafür optimales Klima zu schaffen, wurden drei «leistungsstarke» Lüftungsmotoren für die Abluft und ein identischer Lüftungsmotor für die Zuluft eingebaut.
Die Einbauarbeiten dauerten ganze sechs Monate und waren Ende April 2021 fertig. Mitgebastelt hatten nicht nur die externe Firma, sondern auch Mitarbeiter der Hanffirma selbst.
Die von der Justiz herbeigezogenen Experten stellten fest: Drei Motoren für die Abluft und ein Motor für die Zuluft führen automatisch zu einem Unterdruck. Der war so gross, dass sich die tonnenschwere Decke und die Wände aus ihren Verankerungen lösten.
Es war vermeidbar und wird nun teuer
Der Einsturz, der nachfolgende Brand und die Gefährdung des Gärtners GG* hätten vermieden werden können. Es fehlten jedoch Sachkompetenz und eine übergeordnete Verantwortung: «Ursächlich für den Einsturz ist die fehlende Planung», schreibt die Staatsanwaltschaft. Hätte man nach den Vorgaben des Fachverbandes SIA (Schweizer Ingenieur- und Architektenverein) gebaut, wäre das nicht passiert.
«Wäre, hätte, Fahrradkette». Damit begnügt sich die St.Galler Staatsanwaltschaft nicht.
Wegen «fahrlässigem Verursachen einer Überschwemmung, eines Ein- oder eines Absturzes» (Schweizerisches Strafgesetzbuch, Artikel 227) wurden die Firmenverantwortlichen der Hanfbude verurteilt. Das Untersuchungsamt Uznach teilte mit:
Eine Geldstrafe von 86'000 Franken, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Direkt zur Kasse gebeten werden allerdings weitere CHF 27'938.55. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 10'000 Franken Busse, 17'000 Franken Aufwand für die Untersuchung und Kosten für das Urteil.
Diese Kosten und der Schreck für den Gärtner GG* wären vermeidbar gewesen.