Nicht schlecht staunte Ivo Kuster, als er Ende November des letzten Jahres kurz vor Mitternacht zuhause ankam. Der Sozialarbeiter und engagierte Sozialdemokrat hatte bis spätabends gearbeitet, als vor seinem Haus zwei junge Männer zu randalieren begannen.
Die beiden etwas über 20-Jährigen kickten und boxten gegen die Fensterläden des Hauses von Ivo Kuster im Zentrum von Eschenbach. Als der so Gestörte vor das Haus trat, eskalierte die Situation.
Randalieren um Mitternacht
Ivo Kuster beschreibt das auf Anfrage von Linth24 so: «Ich ging raus und bat die Jungs freundlich aber bestimmt, sie sollen Erstens mein Haus in Ruhe lassen und Zweitens bat ich um Einhaltung der gebotenen Nachtruhe. Da dem wohl auch noch Substanzenkonsum voraus ging, waren die Jungs voll Aggro und bedrohten mich.»
Die Staatsanwaltschaft Uznach beschreibt das Vorgefallene weniger elegant, dafür mit Zitaten: «figg dini Muetter», «Arschloch», «Wixxer».
Als der 44-Jährige das Gesagte mit seinem Handy festhalten wollte, wurde ihm das aus der Hand geschlagen und der Ton stieg nochmals um ein paar Grade.
Mit dem Tod bedroht
Jetzt wurde Kuster «verbal mit dem Tod bedroht», wie der Richter schreibt. «Ich schloh dich abe und du liggsch in dim Bluet», sagte einer der Beiden. Dabei fuchtelte dieser mit seiner Faust vor dem Gesicht des Familienvaters, «so dass er diesen in Angst versetzte, so dass sich der Geschädigte in seiner Wohnung versteckte», wie der Beamte festhielt.
Nachdem Kuster ins Haus geflüchtet war, schlug der Hauptbeschuldigte bei der Hintereingangstür mit der Faust eine Scheibe ein.
Nun, Ivo Kuster ist sich als oppositioneller Lokalpolitiker einiges gewohnt. Aber all das war auch ihm zuviel. Er erhob Strafanzeige und das Urteil liegt nun vor.
Satte Rechnung
Der Richter befand, dass Kuster in seiner Ehre angegriffen wurde, und neben der Sachbeschädigung sei er mit Gesten und Worten in «Angst und Schrecken» versetzt worden. Das Urteil: «Der Beschuldigte wusste, dass derartige Einwirkungen auf den Körper einer Person das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass überschreiten.»
Auf diese literarische Umschreibung folgt die knallharte Rechnung für den Hauptbeschuldigten – den Nebenbeschuldigte kam etwas günstiger weg:
Die Busse für den bereits einmal Vorbestraften beträgt 300 Franken, die Geldstrafe 4'000 Franken, die Gebühren 350 Franken und die besonderen Auslagen 250 Franken. Macht für den Hauptbeschuldigten summa summarum: 4'900 Franken. Will oder kann er das nicht zahlen, muss der Bestrafte 80 Tage in den Knast.
Ivo Kuster hat - ausser später Gerechtigkeit - nichts davon.