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Rapperswil-Jona
30.07.2023
01.08.2023 10:15 Uhr

Justitia: Böse Worte im Velokeller

Studentenwohnheim an der Oberseestrasse in Rapperswil-Jona.
Studentenwohnheim an der Oberseestrasse in Rapperswil-Jona. Bild: Montage Linth24
Aus der Rubrik «Strafbefehle, die zu vermeiden wären», hier eine Story über zwei Frauen und ihre Kritzeleien in einem Studentenwohnheim in Rapperswil.

Ob die beiden Frauen Freundinnen sind, geht aus den Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Uznach nicht hervor. Und natürlich heisst «Charlotte» nicht Charlotte und «Amira» nicht Amira. Aber wahr ist: Beide sind knapp unter, respektive über 20 Jahre alt.

Doch der Reihe nach: Es ist Freitag, der 6. Januar 2023, der Tag der drei heiligen Könige, in Rapperswil, kurz vor Mitternacht. Doch die beiden Prinzessinnen Charlotte und Amira feiern ihr eigenes Fest.

Zwischen 23:30 und 00:45 – so steht es in den Strafbefehlen – dringen sie in den Velokeller des Studentenwohnheims an der Oberseestrasse 101 ein. Durch die nicht verschlossene Türe. Dort angekommen, lassen sie die Sau raus. Mit einem Filzstift schreiben sie unter anderem an die Wände: «Bitchi!», «Babagieeeee», «069 ACAB HS PZ FMP», «HS! Beste Kinder Ausländerkinder», «ACAB Hurensöhne ACAB». Nicht alle Inschriften sind dem unbeteiligten Beobachter geläufig, doch wirklich verwirrend ist der Text «rollstuhl».

Der strafende Richter löst das Rätsel nicht auf, sondern fällt sein Urteil wegen «Hausfriedensbruch» und «Sachbeschädigung». Seine Feststellung: Der Sachschaden beträgt rund 1'000 Franken und ist «nicht mehr geringfügig, jedoch immer noch im unteren Rahmen anzusiedeln.» Das Eindringen in den Velokeller ist Hausfriedensbruch, aber weniger gravierend, weil das ein quasi öffentlicher Raum ist. Trotz dieser Relativierungen sind die Strafen gepfeffert.

Bussen von mehreren hundert Franken

Amira wird zu einer Geldstrafe von 900.- Franken verurteilt. Weil die junge Dame nicht vorbestraft ist, bekommt sie zwei Jahre Bewährungsfrist. Wenn sie in dieser Zeit keine Dummheiten mehr macht, respektive nicht dabei erwischt wird, entfällt diese Strafe. Hinzu kommt eine Busse von 300 Franken, 500 Franken Gebühren und 150 Franken für «besondere Auslagen». Diese 950 Franken muss die Studentin sofort blechen.

Härter trifft es Charlotte. Dabei spielt eine Rolle, dass die 20-jährige in den Monaten vor der Tat ein paar Gramm zuviel an Marihuana und Kokain gekauft und konsumiert hatte und Teile davon bei ihr zuhause gefunden wurden. Sie wird – zusätzlich zun den Strafen für «Sachbeschädigung» und «Hausfriedensbruch» - wegen Drogenbesitz und Drogenkonsum bestraft. Weil ebenfalls nicht vorbestraft, wird die Geldstrafe von 4'200 Franken bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen. Aber auch sie muss sofort zahlen: 1'800 Franken als Busse und 1’004.75 Franken für das Verfahren, macht total 2'804.75. Franken.

Und das alles für eine ausgeflippte Nacht.

Die Urteile sind rechtskräftig. Aber gerätselt wird immer noch, was die Inschrift «rollstuhl» bedeutet.

Markus Arnitz, Linth24