Es geschah im Februar dieses Jahres und es war Nacht. Genauer die Nacht auf einen Freitag. Es war – weil Februar - eine kalte Nacht und die Bahnhofuhr zeigte 1:21 Uhr.
Zu diesem Zeitpunkt hatte Ayaz* (Richtiger Name der Redaktion bekannt), ein Problem. Er hatte überhöckelt und den Zug nach Hause verpasst. Dieses Zuhause in Dietikon schien unwahrscheinlich weit weg zu sein und damit auch das warme Bett.
Doch Ayaz (türkisch für «Frost») hatte eine Idee. Am Bahnhof Rapperswil gibt es ein Restaurant mit dem wohlklingenden Namen «Scent of Bamboo». Das klang nicht nur exotisch, sondern auch warm.
Einbruch in Restaurant
Kurzentschlossen schlich der Übernächtigte um die «Westfassade am Bahnhofplatz 2», wie es im Strafbefehlt der Staatsanwaltschaft Uznach heisst. Dort stand ein Werbeständer und mit diesem schlug Ayaz die gläserne Eingangstür des Restaurants ein und schlüpfte durch die so entstandene Lücke. «Im Restaurant begutachtete er während etwa zwei Minuten die vorhandenen Räumlichkeiten, danach verliess er das Restaurant wieder über den gleichen Einstiegsweg.», schreibt der Richter.
Was danach geschah, wie Ayaz aufflog und wo er übernachtete, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Dafür wird genau aufgelistet, welche Gesetze er brach und was das kostet.
1'550 Franken für einen Fast-Schlafplatz
Zu den Gesetzen: Sachbeschädigung (Artikel 144 des Strafgesetzbuches) und Hausfriedensbruch (Artikel 186 des Strafgesetzbuches).
Zu den Folgekosten: Busse 950 Franken, Gebühren 300 Franken, besondere Auslagen: 300 Franken. Totaler Rechnungsbetrag 1'550 Franken. Dazu kommt noch der Sachschaden von rund 1'000 Franken.
Weil Ayaz nicht vorbestraft ist, muss er nur zahlen und nicht ins Gefängnis.
Eine Hotelübernachtung oder sogar eine Taxifahrt während günstiger gewesen.
Vor allem aber auch legal.