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Rapperswil-Jona
13.05.2023
28.07.2023 10:22 Uhr

Kanton schützt China-Deal

Der China-Bau wird wohl Tatsache, aber niemandem ist wohl dabei.
Der China-Bau wird wohl Tatsache, aber niemandem ist wohl dabei. Bild: zvg
Der Kanton schützt den vom Stadtrat 22 Monate verheimlichten China-Deal. Ob der Stadtrat das Volksrecht aushebelte, beantwortet der Kanton nicht. Kommentar von Bruno Hug.

Gegendarstellung des Stadtrates von Rapperswil-Jona

«Linth24 hat behauptet, der Kanton habe nicht beantwortet, ob der Landverkauf an die Sinoswiss AG durch den Stadtrat eine «Aushebelung des Volksrechts» bedeutete. Man suche im Entscheid «vergeblich, ob der Stadtrat nun das fakultative Referendum, sprich ein Volksrecht unterlaufen hat». Das stimmt nicht. Tatsächlich hat das Kantonale Departement des Innern auf S. 2 seines Entscheides vom 11. Mai 2023 klar festgehalten, dass mit dem Landverkauf «die Finanzkompetenzen der Stadt Rapperswil-Jona eingehalten wurden» und dieser Verkauf «von Stadtrat abschliessend, d.h. ohne Unterstellung unter das fakultative Referendum, beschlossen werden» konnte. Das Departement hat damit die Behauptung, es sei «das fakultative Referendum, sprich ein Volksrecht, unterlaufen» worden, klar verworfen.» (Die Redaktion von Linth24 hält an Ihrer Darstellung fest.)

Wie es zu erwarten war: Das Departement des Innern von St. Gallen schützt den Verkauf von 2'000 m2 städtischem Land im Joner Schachen an ein China-Unternehmen. Dies teilte Regierungsrätin Laura Bucher diese Woche mit. Damit wehrte sie die Beschwerde von Ex-SP-Präsident Hanspeter Raetzo gegen den Landverkauf an die Chinesen ab.

Entscheid erstaunt

Der Entscheid aus St. Gallen erstaunt fachlich und generell, denn vieles am China-Geschäft irritiert:
Der Stadtrat informierte erst nach 22 Monaten darüber. Und das erst, als Linth24 dazu Auskunft verlangte.
Stossend ist auch, dass das städtische Land nicht wie üblich im Baurecht abgegeben wird. Stadtpräsident Stöckling sagte dazu: China kenne das Baurecht nicht. Derweil es in China nur das Baurecht gibt, denn alles Land gehört dem Staat. 

Stadtrat traute Deal selbst nicht

Heute weiss man auch: Der Stadtrat misstraute dem Landverkauf selbst. Er erkundigte sich bei SRF-Korrespondenten, Botschaften und beim Kanton. Er wusste also, wie heikel das Geschäft ist, hielt es vor der Bürgerschaft aber trotzdem geheim.

Auch die Eile macht stutzig: Der Deal wurde am 21. April 2021 unterschrieben, also zu einer Zeit, als die das Land kaufende China-Gesellschaft noch nicht einmal gegründet war. Zudem arbeitete der Bundesrat zeitgleich an der Motion «Lex China». Da stellt sich die Frage: Warum machte der Stadtrat die Eile der Chinesen mit?

Referendum unterlaufen?

Befremdend ist auch, dass die Schätzung zum Landverkaufspreis erst einen Tag vor Vertragsunterzeichnung vorlag. Was aber wäre passiert, wenn die Schätzung eine Million höher gewesen wäre? Wäre am Tag danach niemand mehr auf dem Grundbuchamt erschienen?

Am meisten aber stört, dass der Stadtrat den Verkauf des Landes im Schachen nicht dem Referendum unterstellt hat. Denn gemäss Gemeindeordnung wäre das ab 2 Millionen Franken zwingend. Also auch beim China-Deal, der bei 2.4 Millionen lag. 

Schätz- oder Verkaufspreis?

Nun argumentiert der Stadtrat, für das Einsetzen des Referendums sei nicht der Verkaufspreis von städtischem Land massgebend, sondern der Schätzwert, und der habe unter 2 Millionen gelegen. (Dass der Stadtrat anstandshalber das Volk auch freiwillig in diesen wichtigen Landverkaufs-Entscheid hätte einbeziehen können, war für ihn offenbar kein Thema.)

Tatsächlich geht aus der Gemeindeordnung von Rapperswil-Jona nicht klar hervor, welcher Wert beim Landverkauf für die Stadtrats-Kompetenz zählt. Selbst Sachverständige rätseln. Etliche meinen jedoch, relevant sei der Verkaufspreis. 

Lapidar Entscheid zum Volksrecht

Zur dieser Problematik verliert der Kanton in seinem lapidar anmutenden Entscheid vom 11. Mai zur Ablehnung der Beschwerde Raetzo jedoch kein Wort. Er stützt einfach pauschal den Rapperswil-Joner Stadtrat und schreibt: «Nach Ziffer 6.2 der Finanzbefugnisse zur Gemeindeordnung» sei dieser abschliessend zuständig für den Verkauf von Gemeindeland bis 2 Millionen je Fall.

Gefallen aus St. Gallen?

Eine Auseinandersetzung mit dem Thema, was in der Gemeindeordnung wirklich gemeint ist, und ob der Stadtrat nun das fakultative Referendum, sprich ein Volksrecht unterlaufen hat, sucht man im Entscheid des Departements vergeblich. Es scheint, dass Regierungsrätin Dr. Laura Bucher mit Ihrem Entscheid vielmehr der Rapperswil-Joner Regierung einen Gefallen machen wollte, als sich ernsthaft mit der relevanten Frage zur allfälligen Aushebelung des Volksrechts zu beschäftigen.   

Problem Baubewilligung

Nun wird der Stadtrat die Baueingabe zur China-Baute prüfen müssen. Das aber wird  wieder problematisch. Denn im Land-Verkaufsvertrag verpflichtete sich der Stadtrat, «sämtliche notwendige Baugesuchsunterlagen (der Chinesen, Anm. Red.) ohne Verzug zu unterzeichnen».
Damit ist der Stadtrat Partner der chinesischen Bauherren. Geht das? 

Hängig ist auch die Beantwortung der an den Stadtrat gerichteten Fragen zum China-Geschäft gemäss Öffentlichkeitsgesetz. Die Frist dazu ist seit Ende April abgelaufen. 

Bruno Hug, Linth24