Hanspeter Raetzo, hat beim Kanton eine Klage wegen des China-Deals des Stadtrats von Rapperswil-Jona unter der Führung des Stadtpräsidenten Martin Stöckling eingereicht. https://linth24.ch/articles/184460-china-beschwerde-demokratische-spielregeln-umgangen. Nun doppelt Raetzo nach und enthüllt Vorgänge, die ein schlechtes Licht auf das umstrittene Geschäft werfen:
Es ist grundsätzlich zu begrüssen, dass der Stadtpräsident zum Hinterzimmer-Deal mit SinoSwiss Stellung bezieht. Schön wäre es, wenn er das vollständig tun würde.
Wie in meiner Beschwerde erwähnt, entspricht gem. St.Galler Steuerbuch der Verkehrswert dem Marktwert, hier also den 2.4 Millionen Franken. Ebenso müsste eine Neuschätzung erfolgen, wenn der Erwerbspreis über 25% des Verkehrswertes und zusätzlich mindestens Fr. 100'000.00 übersteigt. Hier liegt der Erwerbspreis 71% darüber. Mit guter Verhandlungsführung kann man meiner Meinung nach keinen Investor dazu bringen, eine Million Franken mehr zu bezahlen, als das Grundstück wert sein soll. Denn, davon gehe ich aus, auch Investoren bewerten den Wert von Grundstücken, die sie kaufen.
Auch die Frage nach dem übereilten Verkauf ist nicht beantwortet. Der Stadtrat bewilligte den Verkauf im Februar 2021. Der Kaufvertrag wurde am 21.04.2021 mit der erst noch zu gründenden SinoSwiss Technopark (Switzerland) AG unterzeichnet. Am 22.06.2021 wurde die Firma ins Handelsregister eingetragen mit einem einzigen Verwaltungsrat, dem Schweizer Dominik Widmer, der den Kauf abgeschlossen hatte. Bereits am 30.07.2021 wurde der Verwaltungsrat ergänzt. Die Macht übernahmen nun die beiden chinesischen Staatsbürger Qi Liu und Qi Zhou, beide in Chongqing.
In den Medienmitteilungen der Stadt und der SinoSwiss vom 8.03.2023 werden die neuen Beherrscher der Firma nie genannt. Und natürlich nicht erklärt, warum dieses Versteckspiel veranstaltet wurde.
In diesem Zusammenhang lohnt sich ein Blick nach Bern ins Bundeshaus, insbesondere in die Jahre 2020 und 2021. CVP-Ständerats Beat Rieder hatte die Einführung einer staatlichen Investitionskontrolle bei Übernahmen von Schweizer Firmen durch Ausländer verlangt, genannt wurde die Motion „Lex China“. Im März 2020 titelte die NZZ: „«Lex China»: Das Parlament will eine staatliche Kontrolle von Firmenübernahmen durch Ausländer:“
Der Bundesrat arbeitete eine entsprechende Vorlage aus und schrieb dazu: „Der Bundesrat hat am 25. August 2021 die Eckwerte einer Kontrolle von ausländischen Investitionen bestimmt.“ ...“Der Bundesrat ist derzeit daran, dieses Mandat umzusetzen. Am 18. Mai 2022 hat er die Vernehmlassung für ein Investitionsprüfgesetz eröffnet.“ Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf vor.
Mangels Informationen über die konkrete Tätigkeit von SinoSwiss und die sie beherrschenden Personen kann ich nicht beurteilen, ob diese Firma diesem Gesetz unterliegen würden wenn es in Kraft treten wird. Die ungebührliche Eile mit der der Vertrag abgeschlossen wurde, die Geheimhaltung und die spätere Übertragung der vollen Verantwortung an zwei chinesische Staatsbürger lassen bei mir den Verdacht aufkommen, dass von Seiten des Käufers, möglicherweise auch des Verkäufers, entsprechende Befürchtungen gehegt wurden.
Die Frage ist halt, ob jemand der Direktbeteiligten gewillt ist, Licht ins Zimmer zu bringen.