Die Kosten für die Abfallbeseitigung steigen seit den letzten Jahren kontinuierlich an. Dadurch können die laufenden Kosten nicht mehr über die erhobenen Gebühren gedeckt werden.
Die Abfallentsorgung wird als Spezialfinanzierung geführt, was bedeutet, dass die Finanzierung über die zu erhebenden Gebühren gedeckt werden muss und nicht durch Steuermittel vorgenommen werden darf. Aufgrund des Aufwandüberschusses der letzten Jahre hat das Eigenkapital der Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung entsprechend abgenommen.
Finanzielle Entwicklung erzwingt Massnahmen
Die finanzielle Entwicklung zwingt den Gemeinderat, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Mit der Grundgebühr von Fr. 80.00 (pro Wohnung bzw. Gewerbe) bzw. Fr. 40.00 (Campingplatz) werden heute die Sammlungen und Entsorgung der verschiedensten Abfälle, wie Chemikalien, Tierkadaver, Baustoffe, Altöl, Glas, Papier, Karton, usw. finanziert.
Zudem wird auch der Betrieb und die Amortisation des Entsorgungsparks der Abfallrechnung belastet. Ein wesentlicher Anteil der Kostensteigerung liegt jedoch bei der Sammlung und Entsorgung des Grünguts.
Grüngut: Grundgebühr und neue verursachergerechte Gebühr
Der Gemeinderat hat aus diesem Grund entschieden, dass die Grüngutentsorgung zukünftig mit einer verursachergerechten Gebühr finanziert werden soll. Die Aufwände für die Grüngutentsorgung sollen zu 30% über die Grundgebühr und zu 70% über eine verursachergerechte Gebühr finanziert werden. Dabei soll eine volumenabhängige Gebühr für Grüngutbehälter eingeführt werden, welche mit einer Einmalgebühr oder Jahresgebühr entrichtet werden kann. Im Gegenzug soll die Grundgebühr leicht gesenkt werden.
Die Gebühren sollen wie folgt festgelegt werden:
Grundgebühr
- Pro Wohnung bzw. Gewerbebetrieb Fr. 70.00 (bisher Fr. 80.00)
- Pro Wohnwagen Fr. 35.00 (bisher Fr. 40.00)
Verursachergerechte Grüngutgebühr (neu)
Grösse Behälter | Einmalleerung | Jahresvignette |
60 Liter | Fr. 3.00 | Fr. 60.00 |
140 Liter | Fr. 6.00 | Fr. 120.00 |
240 Liter | Fr. 12.00 | Fr. 240.00 |
770 Liter | Fr. 36.00 | Fr. 720.00 |
Bündel max. 25 kg und 150 cm Länge | Fr. 6.00 | – |
Es sollen Gebührenmarken für Einmalleerungen sowie Jahresvignetten für die entsprechenden Behälter erworben werden können.
Anpassung im Abfallreglement zur Mitwirkung
Für die Einführung einer verursachergerechten Grüngutgebühr ist die Anpassung des Abfallreglements notwendig. Der Gemeinderat hat die notwendigen Anpassungen in einem I. Nachtrag zum Abfallreglement vorgenommen.
Damit sich die Bevölkerung zur vorgesehenen Einführung einer verursachergerechten Grüngutgebühr in geeigneter Weise einbringen kann, führt der Gemeinderat das Mitwirkungsverfahren durch.
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, bei der Einführung einer verursachergerechten Grüngutgebühr mitzuwirken. Die Unterlagen können auf der Website mitwirkung-gommiswald.ch eingesehen werden. Anregungen und Vorschläge sind bis 6. Juli 2025 direkt über das Mitwirkungsportal einzureichen.