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Gommiswald
03.06.2025
04.06.2025 08:16 Uhr

Neue Gebühr für Grüngut geplant

Gommiswalds Grüngutentsorgung soll künftig zu 70 Prozent durch eine neue verursachergerechte Gebühr mit Marken finanziert werden. (Themenbild)
Gommiswalds Grüngutentsorgung soll künftig zu 70 Prozent durch eine neue verursachergerechte Gebühr mit Marken finanziert werden. (Themenbild) Bild: zVg
Wegen steigender Kosten bei der Abfallbeseitigung will der Gemeinderat Gommiswald 2026 eine verursachergerechte Grüngutgebühr einführen. Dazu läuft bis 6. Juli 2025 die Mitwirkung.

Die Kosten für die Abfallbeseitigung steigen seit den letzten Jahren kontinuierlich an. Dadurch können die laufenden Kosten nicht mehr über die erhobenen Gebühren gedeckt werden.

Die Abfallentsorgung wird als Spezialfinanzierung geführt, was bedeutet, dass die Finanzierung über die zu erhebenden Gebühren gedeckt werden muss und nicht durch Steuermittel vorgenommen werden darf. Aufgrund des Aufwandüberschusses der letzten Jahre hat das Eigenkapital der Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung entsprechend abgenommen.

Finanzielle Entwicklung erzwingt Massnahmen

Die finanzielle Entwicklung zwingt den Gemeinderat, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Mit der Grundgebühr von Fr. 80.00 (pro Wohnung bzw. Gewerbe) bzw. Fr. 40.00 (Campingplatz) werden heute die Sammlungen und Entsorgung der verschiedensten Abfälle, wie Chemikalien, Tierkadaver, Baustoffe, Altöl, Glas, Papier, Karton, usw. finanziert.

Zudem wird auch der Betrieb und die Amortisation des Entsorgungsparks der Abfallrechnung belastet. Ein wesentlicher Anteil der Kostensteigerung liegt jedoch bei der Sammlung und Entsorgung des Grünguts.

Grüngut: Grundgebühr und neue verursachergerechte Gebühr

Der Gemeinderat hat aus diesem Grund entschieden, dass die Grüngutentsorgung zukünftig mit einer verursachergerechten Gebühr finanziert werden soll. Die Aufwände für die Grüngutentsorgung sollen zu 30% über die Grundgebühr und zu 70% über eine verursachergerechte Gebühr finanziert werden. Dabei soll eine volumenabhängige Gebühr für Grüngutbehälter eingeführt werden, welche mit einer Einmalgebühr oder Jahresgebühr entrichtet werden kann. Im Gegenzug soll die Grundgebühr leicht gesenkt werden.

Die Gebühren sollen wie folgt festgelegt werden:

Grundgebühr

  • Pro Wohnung bzw. Gewerbebetrieb Fr. 70.00 (bisher Fr. 80.00)
  • Pro Wohnwagen Fr. 35.00 (bisher Fr. 40.00)

Verursachergerechte Grüngutgebühr (neu)

Grösse Behälter Einmalleerung Jahresvignette
60 Liter Fr. 3.00 Fr. 60.00
140 Liter Fr. 6.00 Fr. 120.00
240 Liter Fr. 12.00 Fr. 240.00
770 Liter Fr. 36.00 Fr. 720.00
Bündel max. 25 kg und 150 cm Länge Fr. 6.00

Es sollen Gebührenmarken für Einmalleerungen sowie Jahresvignetten für die entsprechenden Behälter erworben werden können.

Anpassung im Abfallreglement zur Mitwirkung

Für die Einführung einer verursachergerechten Grüngutgebühr ist die Anpassung des Abfallreglements notwendig. Der Gemeinderat hat die notwendigen Anpassungen in einem I. Nachtrag zum Abfallreglement vorgenommen.

Damit sich die Bevölkerung zur vorgesehenen Einführung einer verursachergerechten Grüngutgebühr in geeigneter Weise einbringen kann, führt der Gemeinderat das Mitwirkungsverfahren durch.

Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, bei der Einführung einer verursachergerechten Grüngutgebühr mitzuwirken. Die Unterlagen können auf der Website mitwirkung-gommiswald.ch eingesehen werden. Anregungen und Vorschläge sind bis 6. Juli 2025 direkt über das Mitwirkungsportal einzureichen.

Gemeindekanzlei Gommiswald/«über üs» / Redaktion Linth24