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Gommiswald
04.03.2025
04.03.2025 06:23 Uhr

Illegale Abfallentsorgung

Ablagerungen wie diese sind nicht gestattet. Sie werden geahndet und Verstösse werden mit Geldbussen bestraft.
Ablagerungen wie diese sind nicht gestattet. Sie werden geahndet und Verstösse werden mit Geldbussen bestraft. Bild: über üs, Nr. 3/März 2025
Leider kommt es im Gemeindegebiet Gommiswald immer wieder zu Fällen von illegaler Abfallentsorgung. Diese werden geahndet und Verstösse werden mit Geldbussen bestraft.

Damit der Kehricht ordnungsgemäss entsorgt wird, sind folgende Regelungen zu beachten:

Zulässige Behältnisse für die Bereitstellung von Kehricht

  • Offizielle Kehrichtsäcke oder Kehrichtsäcke mit Gebührenmarke.

  • Container mit maximal 800 Litern Inhalt, die ausschliesslich zugelassene Kehrrichtsäcke oder Kehrichtsäcke mit Gebührenmarke enthalten.

  • Gebührenpflichtige Container mit maximal 800 Litern Inhalt (Gewerbecontainer) für Kehricht aus Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben.

  • Sperrgutbündel mit Gebührenmarke.

Entsorgung von Sperrgut

  • Haushalt-Sperrgut ist einzeln oder gebündelt bereitzustellen und mit einer Sperrgutmarke zu versehen.

  • Die maximalen Masse von 150 × 60 × 40 cm sowie das Gewicht von 30 kg dürfen nicht überschritten werden.

  • Grösseres oder schwereres Sperrgut ist auf eigene Kosten zu entsorgen.

Die Gemeinde dankt Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis:  «Gemeinsam können wir dazu beitragen, unsere Gemeinde sauber und lebenswert zu erhalten.»

über üs, Nr. 3/März 2025/Linth24