Damit der Kehricht ordnungsgemäss entsorgt wird, sind folgende Regelungen zu beachten:
Zulässige Behältnisse für die Bereitstellung von Kehricht
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Offizielle Kehrichtsäcke oder Kehrichtsäcke mit Gebührenmarke.
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Container mit maximal 800 Litern Inhalt, die ausschliesslich zugelassene Kehrrichtsäcke oder Kehrichtsäcke mit Gebührenmarke enthalten.
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Gebührenpflichtige Container mit maximal 800 Litern Inhalt (Gewerbecontainer) für Kehricht aus Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben.
- Sperrgutbündel mit Gebührenmarke.
Entsorgung von Sperrgut
- Haushalt-Sperrgut ist einzeln oder gebündelt bereitzustellen und mit einer Sperrgutmarke zu versehen.
- Die maximalen Masse von 150 × 60 × 40 cm sowie das Gewicht von 30 kg dürfen nicht überschritten werden.
- Grösseres oder schwereres Sperrgut ist auf eigene Kosten zu entsorgen.
Die Gemeinde dankt Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis: «Gemeinsam können wir dazu beitragen, unsere Gemeinde sauber und lebenswert zu erhalten.»