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Benken
12.03.2025
12.03.2025 20:27 Uhr

Kein Referendum bei Beschlüssen

Gegen die angepassten Reglemente der Gemeinde Benken zu Stromversorgung und Glasfaser kam kein fakultatives Referendum zustande. (Symbolbild)
Gegen die angepassten Reglemente der Gemeinde Benken zu Stromversorgung und Glasfaser kam kein fakultatives Referendum zustande. (Symbolbild) Bild: Politische Gemeinde Benken
Da die Referendumsfristen ungenutzt verstrichen, wurden das geänderte Reglement zum Glasfaser-Kommunikationsnetz und das Stromversorgungsreglement der Gemeinde Benken rechtsgültig.

Der Gemeinderat Benken hatte die «Gesamtüberarbeitung Reglement für die Stromversorgung Benken SG (Stromversorgungsreglement)» und die damit zusammenhängende «Änderung Reglement Glasfaser-Kommunikationsnetz vom 12. April 2022 aufgrund Gesamtüberarbeitung Reglement für die Stromversorgung Benken SG (Stromversorgungsreglement)» als referendumspflichtige Beschlüsse einem fakultativen Referendum unterstellt.

Keine Urnenabstimmung – Beschlüsse rechtsgültig

Die Referendumsfrist dauerte in beiden Fällen vom 20. Januar 2025 bis und mit 28. Februar 2025. Wie die Gemeinde Benken mitteilt, wurde in beiden Fällen keine Urnenabstimmung verlangt. Eine solche wäre zustande gekommen, wenn 300 gültige Unterschriften eingereicht worden wären.

Somit haben beide Beschlüsse gemäss der Gemeinde Benken nun Rechtsgültigkeit erlangt.

Stefan Knobel, Linth24