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Weesen
06.03.2025
06.03.2025 18:22 Uhr

Panne vor Bürgerversammlung

Die Gemeindekanzlei Weesen informiert über einen Fehlversand von Stimmrechtsausweisen für die Bürgerversammlung und wie nun vorzugehen ist.
Die Gemeindekanzlei Weesen informiert über einen Fehlversand von Stimmrechtsausweisen für die Bürgerversammlung und wie nun vorzugehen ist. Bild: Archiv
Für die Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Weesen am Dienstag, 25. März 2025, wurden die Stimmrechtsausweise doppelt versandt. Die Gemeindekanzlei sagt, welcher gültig ist.

Bereits zum zweiten Mal in diesem noch recht jungen Jahr ist es im Linthgebiet zu einer Panne beim Versand wichtiger politischer Unterlagen an Stimmberechtigte gekommen.

Stimmmaterial an Unberechtigte in Rapperswil-Jona

Im Januar verschickte die Stadt Rapperswil-Jona wegen eines Fehlers bei der Vorbereitung 375 Nicht-Stimmberechtigten – unter anderem nur mit Nebenwohnsitz in der Stadt – Stimmmaterial für die eidgenössische Abstimmung vom 9. Februar.

Trotz der Aufforderung, den irrtümlich erhaltenen Stimmzettel zu vernichten, stimmten neun Personen unberechtigt ab. Ihre Stimmen wurden von der Stadt abgeglichen und aussortiert; die Situation blieb unter Kontrolle. Eine korrekte Stimmabgabe war gewährleistet.

Politische Gemeinde Weesen: Stimmrechtsausweis doppelt

Der neuste Fall betrifft jetzt Weesen. Hier wurden für die Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Weesen am Dienstagabend, 25. März 2025, in der Speerhalle die Stimmrechtsausweise doppelt verschickt. Laut Gemeindekanzlei sei «aufgrund eines technischen Problems bei der Abwicklung durch die Abraxas Informatik AG» der Druckauftrag für die Stimmrechtsausweise gleich zweimal ausgeführt worden – je einmal in gelbem und in weissem Layout. In der Folge seien dann die Stimmrechtsausweise doppelt versandt worden.

Vom Fehlversand nicht betroffen sind die Stimmrechtsausweise für die Bürgerversammlungen der Oberstufenschulgemeinde Weesen-Amden und der Primarschulgemeinde Weesen, die am selben Abend unmittelbar vorher stattfinden. Die Traktanden aller drei Bürgerversammlungen sind der Vollständigkeit halber in der Infobox unterhalb des Textes aufgeführt.

Gelber Stimmrechtsausweis gültig, weisser zu vernichten

Wer an einer Bürgerversammlung (oder an einer Urnenabstimmung) teilnehmen und mitbestimmen will, muss bekanntlich einen gültigen Stimmrechtsausweis vorweisen. Doch was gilt jetzt für Weesnerinnen und Weesner mit zwei Stimmrechtsausweisen in unterschiedlicher Farbe?

Die Gemeindekanzlei Weesen stellt klar, dass einzig der Stimmrechtsausweis mit der gelben Farbe gültig und am Termin der Bürgerversammlung mitzubringen sei. Auf diese Weise könne die Bürgerversammlung rechtskonform durchgeführt werden. Was den weissen Stimmrechtsausweis betrifft, gibt es eine klare Anweisung: «Sollten Sie ein Duplikat erhalten haben (weisses Layout), bitten wir Sie, dieses zu vernichten und zu entsorgen». Abschliessend teilt die Gemeindekanzlei mit: «Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und bitten Sie um Verständnis für die entstandenen Umtriebe».

Kurz zusammengefasst gilt also: Nur der Stimmrechtsausweis in gelbem Layout ist korrekt und an die Bürgerversammlung mitzubringen, der weisse ist das ungültige Duplikat und zu entsorgen. Doch wie das Beispiel aus Rapperswil-Jona zeigt, sollte man auch im Weesner Fall nicht überrascht sein, wenn trotz dieser klaren Anweisung durch die Gemeinde am Eingang der Speerhalle vor der Bürgerversammlung vereinzelte weisse Stimmrechtsausweise vorgelegt werden.

Traktanden der Bürgerversammlungen

Einladung zu den Bürgerversammlungen

  • Dienstag, 25. März 2025, 20:00 Uhr, Speerhalle, Wismetstrasse 4, 8872 Weesen

A. Oberstufenschulgemeinde Weesen-Amden

Geschäfte:

  1. Jahresrechnung 2024 und Bericht der Geschäftsprüfungskommission
  2. Budget 2025
  3. Allgemeine Umfrage

B. Primarschulgemeinde Weesen

Geschäfte:

  1. Jahresrechnung 2024 und Bericht der Geschäftsprüfungskommission
  2. Budget 2025
  3. Allgemeine Umfrage

C. Politische Gemeinde Weesen

Geschäfte:

  1. Jahresrechnung 2024 und Bericht der Geschäftsprüfungskommission
  2. Budget und Steuerplan 2025
  3. Allgemeine Umfrage

Jahresrechnungen, Budgets und Berichte liegen ab dem 11. März 2025 bei der Gemeinderatskanzlei Weesen zur öffentlichen Einsicht auf. Diese Unterlagen werden jeder Haushaltung zugestellt. Zusätzliche Exemplare und fehlende Stimmrechtsausweise können bei der Gemeinderatskanzlei bis spätestens 25. März 2025, 16:30 Uhr, bezogen werden.

Oberstufenschulrat Weesen-Amden

Primarschulrat Weesen

Gemeinderat Weesen

Stefan Knobel, Linth24