Bereits zum zweiten Mal in diesem noch recht jungen Jahr ist es im Linthgebiet zu einer Panne beim Versand wichtiger politischer Unterlagen an Stimmberechtigte gekommen.
Stimmmaterial an Unberechtigte in Rapperswil-Jona
Im Januar verschickte die Stadt Rapperswil-Jona wegen eines Fehlers bei der Vorbereitung 375 Nicht-Stimmberechtigten – unter anderem nur mit Nebenwohnsitz in der Stadt – Stimmmaterial für die eidgenössische Abstimmung vom 9. Februar.
Trotz der Aufforderung, den irrtümlich erhaltenen Stimmzettel zu vernichten, stimmten neun Personen unberechtigt ab. Ihre Stimmen wurden von der Stadt abgeglichen und aussortiert; die Situation blieb unter Kontrolle. Eine korrekte Stimmabgabe war gewährleistet.
Politische Gemeinde Weesen: Stimmrechtsausweis doppelt
Der neuste Fall betrifft jetzt Weesen. Hier wurden für die Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Weesen am Dienstagabend, 25. März 2025, in der Speerhalle die Stimmrechtsausweise doppelt verschickt. Laut Gemeindekanzlei sei «aufgrund eines technischen Problems bei der Abwicklung durch die Abraxas Informatik AG» der Druckauftrag für die Stimmrechtsausweise gleich zweimal ausgeführt worden – je einmal in gelbem und in weissem Layout. In der Folge seien dann die Stimmrechtsausweise doppelt versandt worden.
Vom Fehlversand nicht betroffen sind die Stimmrechtsausweise für die Bürgerversammlungen der Oberstufenschulgemeinde Weesen-Amden und der Primarschulgemeinde Weesen, die am selben Abend unmittelbar vorher stattfinden. Die Traktanden aller drei Bürgerversammlungen sind der Vollständigkeit halber in der Infobox unterhalb des Textes aufgeführt.
Gelber Stimmrechtsausweis gültig, weisser zu vernichten
Wer an einer Bürgerversammlung (oder an einer Urnenabstimmung) teilnehmen und mitbestimmen will, muss bekanntlich einen gültigen Stimmrechtsausweis vorweisen. Doch was gilt jetzt für Weesnerinnen und Weesner mit zwei Stimmrechtsausweisen in unterschiedlicher Farbe?
Die Gemeindekanzlei Weesen stellt klar, dass einzig der Stimmrechtsausweis mit der gelben Farbe gültig und am Termin der Bürgerversammlung mitzubringen sei. Auf diese Weise könne die Bürgerversammlung rechtskonform durchgeführt werden. Was den weissen Stimmrechtsausweis betrifft, gibt es eine klare Anweisung: «Sollten Sie ein Duplikat erhalten haben (weisses Layout), bitten wir Sie, dieses zu vernichten und zu entsorgen». Abschliessend teilt die Gemeindekanzlei mit: «Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und bitten Sie um Verständnis für die entstandenen Umtriebe».
Kurz zusammengefasst gilt also: Nur der Stimmrechtsausweis in gelbem Layout ist korrekt und an die Bürgerversammlung mitzubringen, der weisse ist das ungültige Duplikat und zu entsorgen. Doch wie das Beispiel aus Rapperswil-Jona zeigt, sollte man auch im Weesner Fall nicht überrascht sein, wenn trotz dieser klaren Anweisung durch die Gemeinde am Eingang der Speerhalle vor der Bürgerversammlung vereinzelte weisse Stimmrechtsausweise vorgelegt werden.