Der Verkaufsvertrag über 2'000 m2 Stadtland im Joner Schachen an die chinesische Firma SinoSwiss war für Rapperswil-Jona vorteilhaft. In Ziffer 3 steht, wenn es für den China-Bau bis 31. Januar 2024 keine Baubewilligung gebe, falle der Vertrag «ersatzlos dahin».
Vorteil aufgegeben
Das war auch so. Es gab Ende Januar 2024 keine Baubewilligung. Diesen Vorteil hat die Stadt jedoch freiwillig aufgegeben – oder zumindest in zu erwartende Rechtsgefechte geführt. Das zeigt der jetzt bekannt gewordene Brief des Stadtrates vom 23. Januar 2024 an SinoSwiss (alle Akten dazu siehe am Berichtsende).
Fristverlängerung vor dem Hinfall
Darin garantierte der Stadtrat der China-Firma unter dem Titel «Fristverlängerung», der Verkaufsvertrag zum Stadtland verlängere sich um die Dauer des Einspracheverfahrens gegen den China-Bau.
Offenbar wollte die Stadt den Chinesen gefällig sein. Das geht aus dem Ratsbeschluss hervor. Darin steht, SinoSwiss habe «den Stadtrat eingeladen», den Verkaufsvertrag zu verlängern. Was der Stadtrat dann auch tat.
Hätte er umgekehrt nichts gemacht, wäre der Verkaufsvertrag acht Tage später automatisch dahingefallen.
Zu erwartender Rechtsstreit
Mit der vom Stadtrat garantierten «Fristverlängerung» kann sich SinoSwiss nun auf den Standpunkt stellen, der Verkaufsvertrag sei bis Ende Januar 2025 gültig. In dieser Zeit wäre die Baubewilligung und die Landüberschreibung an sie problemlos möglich geworden.
Damit wird klar: Mit dem Stadtrats-Brief zur «Fristverlängerung» wird der zu erwartende Streit im China-Deal nicht einfacher.
Eine Anmerkung noch: SinoSwiss hat dem Stadtrat die «Fristverlängerung» am 26. Januar 2024 rückbestätigt (siehe Dokument am Berichtsende). Darin hat die Stadt eine Passage geschwärzt. (Warum? Später wird eh bekannt, was darin steht.)