Der Zweckverband Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO) plant auf seinem Areal in Hinwil einen Ersatzneubau der über 50-jährigen Kehrichtverwertungsanlage (KVA). Damit soll eine zeitgemässe, wirtschaftliche und umweltverträgliche Abfallverwertung langfristig sichergestellt werden. Vergangene Woche gab der Gemeinderat Hinwil bekannt, dass am 24. November 2024 in sämtlichen Zweckverbandsgemeinden – darunter Rapperswil-Jona – über den Planungskredit von 24.5 Mio. Franken abgestimmt werden soll (wir berichteten).
Damit ist ein Gossauer Stimmberechtigter nicht einverstanden und hat beim Bezirksrat in Hinwil Rekurs eingelegt. Sein Hauptargument: In den Unterlagen, die den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für die Abstimmung zur Verfügung gestellt werden, würden wichtige Informationen fehlen.
Gemeinden haften vollumfänglich
Beim KEZO-Ersatzneubau handelt es sich um eine bedeutende Vorlage. Auf der Grundlage der Planungen wird ein Investitionsvolumen von geschätzt 350 Mio. Franken ausgelöst. Gemäss dem Beleuchtenden Bericht soll Eigenkapital eingesetzt werden und der restliche Finanzierungsbedarf auf dem Kapitalmarkt beschafft werden.
Die Tragweite einer solchen Investition mit überwiegend Fremdfinanzierung zeige sich aktuell am Beispiel der GZO AG, welche derzeit in Nachlassstundung ist und wo ein Konkurs nicht ausgeschlossen werden könne. Anders als die GZO AG, welche eine Anleihe von 170 Mio. Franken auf dem Kapitalmarkt aufnahm, ist die KEZO ein Zweckverband des kantonalen öffentlichen Rechts. Bei der GZO AG haften die Aktionärsgemeinden nur mit dem Aktienkapital für die Schulden der GZO AG. «Im Fall der KEZO haften die Gemeinden aber vollumfänglich und die Fremdfinanzierung wird mutmasslich weit höher sein als bei der GZO AG», ist im Rekurs zu lesen, der Zürioberland24 vorliegt.
Die Vorlage sei insofern bedeutsam, als es die Weichen für die kommenden Jahrzehnte des Betriebs der KEZO stelle. «Die Annahmen und Entscheide, welcher der Planung zugrunde liegen, werden sich z. B. in den Betriebskosten der nächsten Jahrzehnte niederschlagen», so der Rekurssteller.