Während die Asylgesetzgebung der Schweiz primär auf Bundesebene geregelt wird, liegt der Vollzug dieser Bestimmungen – so auch die Ausschaffungen von ausreisepflichtigen Asylbewerbern und illegalen Aufenthaltern – in der Zuständigkeit der Kantone. Ein Bericht im «Nebelspalter» zeigte kürzlich beträchtliche Unterschiede zwischen den Kantonen beim Vollzug von Ausschaffungen auf, währenddem das SEM diese Unterschiede lapidar damit erklärt, dass die Kantone ihre eigenen Priorisierungen hätten.
Lascher Ausschaffungs-Vollzug als Sicherheitsrisiko
Der schockierende islamistische Terroranschlag in Solingen/Deutschland wirft grosse Fragen zur gescheiterten Asylpolitik, aber auch zum Vollzug von Ausschaffungen auf. Denn beim mutmasslichen Täter handelt es sich um einen abgewiesenen syrischen Asylbewerber, der eigentlich bereits nach Bulgarien hätte ausgeschafft werden müssen. Nach einem ersten erfolglosen Versuch der Behörden, den Syrer abzuholen, wurde nichts weiter unternommen, um ihn aus Deutschland abzuschieben.
Auch in der Schweiz sind Straftaten von Asylbewerbern mit rechtskräftig abgelehntem Asylentscheid bekannt. So griffen Ende August 2024 beispielsweise zwei abgewiesene, arabisch sprechende Asylbewerber einen jüdischen Feriengast in Davos an und verletzten ihn. Zuvor hatten sie zwei Einschleichdiebstähle begangen.
Diese Fälle zeigen in tragischer Weise auf, dass dem Vollzug von Ausschaffungen eine wichtige Bedeutung für die Sicherheit zukommt. Denn gerade Asylsuchende mit einem Ausschaffungsentscheid haben in der Regel nichts mehr zu verlieren, womit die Wirkung der strafrechtlichen Sanktionsfunktion dahinfällt.
SVP-Fraktion reicht Einfache Anfrage ein
Aus diesen Gründen reicht die SVP-Fraktion im St.Galler Kantonsrat eine einfache Anfrage mit dem Titel «Wie konsequent ist der Kanton St.Gallen bei der Ausschaffung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern und illegalen Aufenthaltern?» ein. Sie möchte wissen, ob die rechtskräftigen Ausschaffungen im Vollzug auch wirklich umgesetzt werden und wie der Kanton St.Gallen dabei vorgeht. Denn eine lasche Praxis bei den Ausschaffungen wäre mit einem für die SVP-Fraktion inakzeptablen Sicherheitsrisiko im Kanton St.Gallen verbunden.