Nach dem Urteil des St.Galler Verwaltungsgerichts, in dem die Grundlagen zum Verkauf von Stadtland an die China-Firma SinoSwiss als «willkürlich» eingestuft wurden, kommt der nächste Paukenschlag.
Stopp für Landüberschreibung
Der Kanton, respektive das Departement des Innern, verbietet dem Stadtrat von Rapperswil-Jona in einem Entscheid vom 5. August, die 2'000 m2 Land im Joner Schachen den Chinesen zu überschreiben. (Entscheid Departement des Innern, siehe am Berichtsende.)
Dieses Verbot gilt für die Dauer des nun laufenden Rechtsverfahrens zum China-Deal. In diesem wird geklärt, ob der Stadtrat berechtigt war, im April 2021 das städtische Land an die Chinesen zu verkaufen – oder ob er damit die Volksrechte unterlaufen hat.
Fakultatives Referendum
Nun muss der Wert des Landes im Schachen neu und amtsunabhängig geschätzt werden. Dabei muss sich der Schätzwert des Landes gemäss Gerichtsurteil nach dem «objektiven Landwert» richten. Dieser wurde zwischen der Stadt und SinoSwiss auf 2.4 Millionen fixiert. Damit wird es wahrscheinlich, dass der Landverkauf nun doch noch dem fakultativen Referendum, also der Volksmitsprache, unterstellt werden muss.
Vom Debakel zur Katastrophe?
Lehnt das Stimmvolk den Verkauf dann ab, könnte sich der China-Deal für den Stadtrat vom Debakel zur Katastrophe ausweiten. Denn der von ihm im Frühling 2023 im Internet veröffentlichte Verkaufsvertrag mit SinoSwiss Technopark (Switzerland) AG wäre heute «ersatzlos» dahingefallen. (Vertrag siehe Berichtsende).
Da der Stadtrat den Vertrag aber bis jetzt nicht als dahingefallen erklärt hat, und aufgrund Linth24 vorliegender Akten, hat er ihn mutmasslich im Nachhinein noch verändert.
Stadtrat ist gefordert
Bisher schweigt der Stadtrat trotz Anfrage nach Öffentlichkeitsgesetz dazu. Doch dieses Geheimnis wird im laufenden Rechtsverfahren sowieso ans Tageslicht kommen.
Die Konsequenzen eines nachträglich veränderten Verkaufsvertrags wären schwer zu verdauen: Die Chinesen hätten diesfalls wohl einen gültigen Landvertrag in der Hand, bekämen aber das Land nach einem Nein bei einer allfälligen Volksabstimmung nicht.
Der Stadtrat muss offenlegen, was Sache ist. Nächsten Mittwoch hält er dazu eine Medienkonferenz ab.