Gemäss Mitteilung des GZO verlangen vier Anleihensgläubiger, die gemeinsam über eine Kapitalbeteiligung von 6.56 % verfügen, die Einberufung einer Gläubigerversammlung. An dieser Versammlung möchten sie über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen lassen.
Zu den beantragten Änderungen gehören gemäss Mitteilung die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe, ein progressives Zinsmodell, die kurzfristige Begleichung der gestundeten Zinszahlung und die Besicherung der Anleihe durch die Grundstücke.
«Einseitige Bevorteilung»
Die beantragten Änderungen seien von der GZO AG sorgfältig geprüft worden. «Diese Änderungen würden jedoch die Gruppe der Anleihensgläubiger gegenüber sämtlichen anderen Gläubigern einseitig bevorteilen», schreibt die GZO AG in ihrer Mitteilung. Dem könne sie nicht zustimmen. «Im Wissen, dass auch die Bondholder Teil einer nachhaltigen Sanierungslösung sein werden, ist die GZO AG jedoch offen, zu gegebener Zeit eine Gläubigerversammlung einzuberufen».
Zeit ist nicht das Problem
Die vier Anleihensgläubiger möchten mit einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe der GZO AG mehr Zeit verschaffen, um eine finanzielle Sanierung in die Wege zu leiten.
Dies ist aus der Sicht des Verwaltungsrats der GZO AG jedoch nicht notwendig, da mit der Nachlassstundung bereits die geeignete Massnahme ergriffen worden sei, um für die finanzielle Sanierung mehr Zeit zu verschaffen. Mit der Nachlassstundung seien zudem sämtliche Gläubiger umfassend geschützt.
Die Nachlassstundung gebe der GZO AG Zeit, um ein nachhaltiges und gesamtheitliches Sanierungskonzept zu erarbeiten, so die GZO AG weiter. Derzeit arbeite diese unter Einbezug wichtiger Stakeholder intensiv an einem solchen gesamtheitlichen Sanierungskonzept.
Die beantragten Änderungen würden zudem nicht zum gesamtheitlichen Sanierungskonzept beitragen, so die GZO AG weiter.
«Auch wenn die GZO AG die aktive Mitwirkung aller beteiligter Stakeholder bei der Suche nach tragfähigen und gesamtheitlichen Sanierungslösungen begrüsst, kann sie diesen vorgeschlagenen Änderungen nicht zustimmen, denn sie würden zu einer einseitigen Bevorteilung der Gruppe der Anteilsgläubiger gegenüber allen anderen Gläubigern führen.»
Sie würden auch keine Lösung für die Rückzahlung der Obligationenanleihe bringen, die 2014 für den Spitalneubau seitens GZO emittiert worden war. «Für einen gesamtheitlichen Sanierungsplan ist es von grosser Wichtigkeit, dass nicht voreilig eine Einzellösung für die Anleihe erfolgt. Wir verfolgen eine Gesamtlösung, mit welcher auch die künftigen Herausforderungen in der Gesundheitslandschaft angegangen werden können», sagt Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig.