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Kanton
15.02.2024
15.02.2024 14:40 Uhr

Roma mit Status S belasten stark

St.Galler Gemeinden meldeten dem zuständigen Departement Probleme mit Roma-Familien, die als ukrainische Flüchtlinge den Status S erhalten haben. (Symbolbild)
St.Galler Gemeinden meldeten dem zuständigen Departement Probleme mit Roma-Familien, die als ukrainische Flüchtlinge den Status S erhalten haben. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI
Der Schutzstatus S sei im Kanton St.Gallen von Roma-Grossfamilien «strapaziert», so ein Vorstoss. Die Regierung bestätigt: Ukrainische Roma-Familien seien «eine grosse Belastung».

Im letzten November und Dezember seien rund 50 Prozent der dem Kanton zugewiesenen Personen mit Schutzstatus S Roma gewesen, schrieb Boris Tschirky, Fraktionschef der Mitte, im Vorstoss.

Es gebe mehrere Fälle, bei denen Roma-Familien mehrfach ein- und ausgereist seien, teilweise auch mit Rückkehrhilfe. Es bestehe der Verdacht, dass Papiere gekauft worden seien.

Prozentzahlen zu Roma weder bestätigbar noch dementierbar

Die Regierung konnte in ihrer am Dienstag veröffentlichten Antwort Prozentzahlen zu den eingereisten Roma «weder bestätigen noch dementieren». Die Ethnie schutzsuchender Personen werde nicht erfasst.

Sie verwies auf Meldungen aus den Gemeinden: Es häufe sich die Anzahl von grösseren Familien, «bei denen aufgrund der sprachlichen Gegebenheiten in vielen Fällen die Zugehörigkeit zur Ethnie der Roma» zu vermuten sei. Auch das Phänomen der schnellen Wiederausreise, «teilweise unter Inanspruchnahme der finanziellen Rückkehrhilfe für die ganze Familie» werde vermehrt beobachtet.

Abreise aus unordentlicher Unterkunft und Wiedereinreise

Besonders störend sei, wenn eine Familie, die zur Verfügung gestellte Unterkunft unordentlich verlasse, zu einem späteren Zeitpunkt wieder einreise, erneut um Schutz ersuche, wieder den Status S zugesprochen erhalte und abermals der gleichen Gemeinde zugeteilt werde. Diese müsse dann nochmals eine Unterkunft bereitstellen und die Kinder abermals einschulen.

Die Regierung hält in ihrer Stellungnahme fest: «Diese subjektiven Wahrnehmungen lassen sich jedoch aufgrund der fehlenden Erfassung nicht mit objektiven Zahlen belegen».

Das zuständige Departement habe beim Bund «interveniert und um Lösungswege ersucht». Das kantonale Migrationsamt prüfe nun, ob bei der biometrischen Erfassung für den Ausländerausweis die Echtheit der vorgewiesenen Pässe besser geprüft werden könne.

Keystone-SDA / Linth24