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15.04.2023

A15: Mitwirkung gestartet

Bild: www.a15-gaster.ch
Die Meinungskundgebung der Bevölkerung zur Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster für den Abschnitt Grynaustrasse – Rotfarb ist gestartet. Sie dauert noch bis zum 14.Mai.

Das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen prüft Verbesserungen für den A15-Gaster-Abschnitt Grynaustrasse – Rotfarb. Damit sollen negative Auswirkungen auf das BLN-Objekt Kaltbrunner Riet vermindert werden. Vom 3. April bis 14. Mai 2023 kann sich die Bevölkerung im Mitwirkungsverfahren zu fünf Varianten äussern.

Der Bau der A15-Gaster hat für das national geschützte BLN-Objekt Kaltbrunner Riet schwerwiegende Beeinträchtigungen zur Folge. Dies stellte die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission vor einem Jahr fest. Das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen hat für den kritischen Abschnitt Grynaustrasse – Rotfarb deshalb fünf verbesserte Varianten erarbeitet. In einem Mitwirkungsverfahren vom 3. April bis 14. Mai kann die Bevölkerung zu diesen Varianten Rückmeldungen einreichen.

Alle fünf Varianten führen vom Knoten Grynau-/Benknerstrasse teils offen, teils unterirdisch, Richtung Rotfarb. Dort mündet der Teilabschnitt in den Rotfarb-Tunnel. Dieser  Streckenabschnitt hat je nach Verlauf eine Länge von 1550 bis 1650 Meter. In allen Varianten plant das kantonale Tiefbauamt teilweise mit Wildtierbrücken die Vernetzung des Kaltbrunner Riets mit dem kommunalen Schutzgebiet Aeschensack nördlich der Bahnlinie.

Aus der Variantenbewertung des Tiefbauamtes Kanton St. Gallen geht die sogenannte  Variante «D» als Bestvariante hervor. Sie verläuft über eine Strecke von ca. 420 Metern südlich der Bahnlinie. Die heutige Benkner-/Ewigkeitsstrasse wird auf einer Länge von ca. 800 Metern nach Norden an die Bahnlinie verlegt.

Der Abstand zum Naturschutzgebiet Kaltbrunner Riet wird gegenüber heute um ca. 90 bis 140 Meter vergrössert. Durch die Verlegung der Benkner-/Ewigkeitsstrasse wird das Schutzgebiet Kaltbrunner Riet aufgewertet. Der Gemeinderat der Standortgemeinde Uznach sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Region Zürichsee-Linth waren in den Prozess involviert und beurteilen die Bestvariante positiv.

Anpassung Knoten Grynau-/Benknerstrasse

Bei der Anbindung des Bahnhofs und des Uzner Städtchens besteht noch weiterer Prüfbedarf. Bei geschlossener Barriere droht ein Rückstau auf der Grynaustrasse und auf dem westlichen Abschnitt der regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster.

Um dies zu verhindern, ist ein Wendekreisel an der Benknerstrasse denkbar. Der Verkehr würde nicht direkt über den  Bahnübergang geführt. Damit entstünde ein Warteraum in der Länge von 450 Metern.

Geprüft wurde bereits die Sperrung des Bahnübergangs für den motorisierten  Individualverkehr. Dadurch würde jedoch das südliche Siedlungsgebiet vom Ortszentrum abgetrennt.

Anwohnende würden nur auf Umwegen in das Städtchen gelangen. Zudem wäre die Entlastung auf der Zürcherstrasse gering. Aufgrund der verschiedenen Nachteile wurde die Sperrung des Bahnübergangs verworfen. 

Weiteres Vorgehen

Im Mitwirkungsverfahren kann die Bevölkerung bis am 14. Mai 2023 Rückmeldungen zu den Projektvarianten einreichen. Diese fliessen in die Überarbeitung des Projekts ein.

Mitte 2024 wird in den Standortgemeinden Uznach und Schmerikon die Vernehmlassung durchgeführt.

In den Gemeinden Uznach und Schmerikon unterstehen die Beschlüsse, die im Rahmen der Vernehmlassung gefasst werden, dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Referendumsabstimmung fände im Herbst 2024 statt. Das Mitwirkungsverfahren dauert vom 3. April bis 14. Mai 2023. Die Mitwirkung ist online möglich: www.sg.ch/bauen/tiefbau/mitwirkung-kantonsstrassenprojekte.html

Informationen finden Interessierte auf der Website www.a15-gaster.ch/

Öffentliche Mitwirkung

Kanton St. Gallen – Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für: 

Kantonsstrasse Nr. 17, Uznach/Kaltbrunn/Schmerikon/Gommiswald/Benken: Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster, Variantenstudium Grynaustrasse bis Rotfarb.

Mitwirkung: www.sg.ch/tba-mitwirkung Frist: 3. April bis 14. Mai 2023

Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

Der Kantonsingenieur, Kanton St. Gallen, Bau- und Umweltdepartement, Tiefbauamt

Mitteilung der beteiligten Gemeinden