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Schmerikon
20.08.2025
21.08.2025 13:15 Uhr

Änderungen beim Parkieren

Parkierte Autos im Schmerkner Ortszentrum an einem Sommertag. (Archivbild)
Parkierte Autos im Schmerkner Ortszentrum an einem Sommertag. (Archivbild) Bild: Michielverbeek (CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons)
Auf öffentlichen Parkplätzen will der Gemeinderat Schmerikon künftig auch digitale Bezahlsysteme ermöglichen. Dazu und zu weiteren Änderungen beim Parkieren läuft eine Mitwirkung.

Wenn es ums Parkieren im Seedorf geht, gilt das 1997 erlassene «Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund der politischen Gemeinde Schmerikon». Nach fast drei Jahrzehnten und wegen der sich wandelnden Mobilität auf den Strassen kommt nun eine Aufdatierung.

Der Gemeinderat Schmerikon beschäftigte sich in der letzten Zeit mehrfach mit dem Parkierreglement und verabschiedete anfangs Juni in dritter Lesung eine neue Version mit Anpassungen zur Mitwirkung für die Bevölkerung. Was die wichtigsten Änderungen sind, fasst Linth24 im Folgenden zusammen.

Neue Definitionen für Geltungsbereich

In den Geltungsbereich des neuen Parkierreglements fallen neben Motorfahrfahrzeugen und Anhänger nun auch ausdrücklich «Elektro- und Solarmobile». Zudem wird der Begriff «öffentlicher Grund» ausführlich definiert: Als solcher «gelten unabhängig vom sachrechtlichen Eigentum auch Parkgaragen, Parkhäuser und Parkplätze im Freien, die von der Gemeinde von Dritten beschafft und öffentlich zur Verfügung gestellt werden oder von Dritten in Abstimmung mit der Gemeinde öffentlich zur Verfügung gestellt werden.»

Digitale Bezahlsysteme ermöglichen

Bei der Bewirtschaftung von Parkplätzen und Parkgaragen sollen ergänzend zu Parkuhren, Ticketautomaten und Dauerkarten neu auch digitale Bezahlsysteme (z.B. via App) ermöglicht werden, die sich zunehmend verbreiten.

Geänderte Bestimmungen beim Dauerparkieren

Beim Dauerparkieren erlaubt ein neuer Passus dem Gemeinderat, in Tiefgaragen Parkplätze zu bestimmen, die sich mittels eines Vertrags dauerhaft mieten lassen und «exklusiv den Mietenden vorbehalten» sind.

Nicht mehr Bestandteil der neueren Reglementversion ist hingegen die Bestimmung, wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, eine Dauerkarte zum Parkieren zu beziehen.

Verwendungszweck für Parkiergebühren

Werden Parkplätze bewirtschaftet, fallen in der Regel Einnahmen aus Parkiergebühren an. Im alten Reglement war deren Verwendung klar definiert: «für Einrichtungen des ruhenden Verkehrs», «für Einrichtungen der öffentlichen Verkehrsbetriebe» und «für Verbesserungen der Sicherheit von Fussgängern und Radfahrern». In der neuen Version soll die Bestimmung zum Verwendungszweck wegfallen. Dies könnte der Gemeinde mehr Flexibilität bei der Verwendung der Gelder ermöglichen.

Bevölkerung kann sich bis Mitte September äussern

Das aktualisierte «Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund der politischen Gemeinde Schmerikon» ist der Mitwirkung unterstellt. Noch bis Dienstag, 16. September 2025, können Schmerknerinnen und Schmerkner beim Gemeinderat Schmerikon schriftlich Stellung nehmen.

Alle Unterlagen und Informationen zur Mitwirkung lassen sich auf der Gemeinde-Webseite einsehen.

Stefan Knobel, Linth24