Mit dem Bau der Tiefgarage beim neuen Gemeindehaus und Feuerwehrdepot wurde von der Bürgerschaft eine Parkplatzbewirtschaftung gefordert. Die Gemeinde Gommiswald hat in Zusammenarbeit mit den beiden Ortsgemeinden Gommiswald-Dorf sowie Rieden ein Parkplatzbewirtschaftungskonzept erarbeitet, welches das gesamte Gemeindegebiet (inkl. Alpen) umfasst und aufeinander abgestimmt sein soll.
Anliegen der Bevölkerung aus Mitwirkung aufgenommen
Das Parkplatzbewirtschaftungskonzept wurde der Bevölkerung zu Beginn des Jahres 2024 zur Vernehmlassung unterbreitet. Während der Frist sind rund ein Dutzend Vernehmlassungen eingegangen. Neben Partikularinteressen wurde von der Mehrheit eine Gratisparkzeit von 2 Stunden (anstelle von 1.5 Stunden) sowie ein Gratisparkieren bei Veranstaltungen gefordert.
Der Gemeinderat hat diese Anliegen aufgenommen und die Gratisparkzeit auf 2 Stunden ausgeweitet. Zudem hat er an Wochenenden die gebührenfreie Parkierung bis 02:00 Uhr verlängert.
Tarif für gemeindeeigene Parkplätze in Dörfern
Für die Parkplätze der politischen Gemeinde Gommiswald in den Dörfern wird folgender Tarif angewendet:
07:00 – 19:00 Uhr | |
0 – 2 Stunden | gratis |
+ 1 Stunde (bis 5.5 Stunden) | CHF 1.00 |
1 Tag | CHF 5.00 |
19:00 – 24:00 Uhr (So – Do) |
19:00 – 02:00 Uhr (Fr + Sa) |
Keine Gebührenpflicht |
00:00 – 07:00 Uhr (Mo – Fr) | |
02:00 – 07:00 Uhr (Sa + So) | |
+1 Stunde (bis 5 Stunden) | CHF 1.00 |
1 Nacht | CHF 5.00 |
Das Parkplatzbewirtschaftungskonzept wurde zwischenzeitlich durch die kantonalen Instanzen vorgeprüft und es wurden einige Rückmeldungen dazu abgegeben.
Fakultatives Referendum bis 4. Oktober 2024
Für die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung ist ein entsprechendes Reglement notwendig. Dieses hat der Gemeinderat am 6. August 2024 erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellt. Es liegt vom 26. August bis 4. Oktober 2024 öffentlich auf. Die massgebende Auflage findet auf der Publikationsplattform publikationen.sg.ch statt.
Vorbehältlich des fakultativen Referendums soll auf Beginn des Jahres 2025 in erster Linie die Parkplatzbewirtschaftung in den Dörfern von Gommiswald, Rieden und Ernetschwil eingeführt werden. Sobald die notwendigen Vorkehrungen und Einrichtungen für die Bewirtschaftung umgesetzt sind, wird der Gemeinderat das Datum der Einführung bzw. Vollzugsetzung kommunizieren. Auf ausgewählten, bewirtschafteten Parkierungsanlagen sollen auch Parkkarten für das Dauerparkieren abgegeben werden. Die entsprechenden Details dazu erfolgen gleichzeitig.
Die Parkgebühren in den einzelnen Dorfteilen sind dabei im Grundsatz aufeinander abgestimmt. Lassen jedoch auf die verschiedenen Situationen vor Ort Spielraum zu. So kann je nach Situation das Nacht- oder Dauerparkieren untersagt werden, zumal sich nicht alle Parkierungsanlagen dazu eignen (Lärmemissionen auf nahe Wohnbauten, Schneeräumung etc.). Die entsprechenden Signalisationen für die verschiedenen Parkplätze müssen durch die Kantonspolizei angeordnet bzw. verfügt werden. Diese werden in der Publikationsplattform (publikationen.sg.ch) zu gegebener Zeit publiziert und zur Einsprache eröffnet.
Das Dauerparkieren auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen ausserhalb der mit Parkuhren bewirtschafteten Parkierungsanlagen soll grundsätzlich ebenfalls gebührenpflichtig sein.
Ortsgemeinden entscheiden selbständig
Die beiden Ortsgemeinden entscheiden selbständig über das weitere Vorgehen und die Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung auf ihren Grundstücken.