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Kaltbrunn
15.08.2025

Fondsreglement nun aufgehoben

Da kein fakultatives Referendum ergriffen wurde, erlangte die Aufhebung eines Fondsreglementes der Gemeinde Kaltbrunn nun Rechtskraft. (Archivbild)
Da kein fakultatives Referendum ergriffen wurde, erlangte die Aufhebung eines Fondsreglementes der Gemeinde Kaltbrunn nun Rechtskraft. (Archivbild) Bild: Markus Arnitz, Linth24
Der Gemeinderat Kaltbrunn informiert über die rechtskräftige Aufhebung des Fondsreglementes «Infrastruktur und Entwicklung». Das Fondsvermögen fliesst nun in die Ausgleichsreserve.

Die Bürgerversammlung vom 3. April 2025 hat auf Antrag des Gemeinderates die Auflösung des Fonds für Infrastruktur und Entwicklung und die Überführung des Fondsvermögens von CHF 6'696'336.32 in die Ausgleichsreserve gutgeheissen.

Die Aufhebung des Fonds stellt eine bessere Verwendbarkeit sicher, was mit dem aktuellen Reglement nicht mehr gewährleistet war. Ein Fondsbezug gemäss Reglement wäre mit dem Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden (RMSG) nicht mehr möglich und das Fondsvermögen demzufolge blockiert gewesen.

Kein fakultatives Referendum ergriffen

Die Aufhebung des Fondsreglementes untersteht gemäss Gemeindegesetz dem fakultativen Referendum. Vom 17. Mai bis und mit 24. Juni 2025 dauerte die 40-tägige Referendumsfrist.

Der Gemeinderat nahm zur Kenntnis, dass das fakultative Referendum nicht ergriffen wurde und stellte nach Ablauf der Rechtsmittelfrist die Rechtskraft der Auflösung des Fondsreglementes rückwirkend per 1. Januar 2025 fest.

Gemeinderat Kaltbrunn/LinthSicht / Redaktion Linth24