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Kaltbrunn
23.05.2023

Fakultatives Referendum: Reglement über Sportanlagen-Fonds

Mit dem Fonds wird die Realisierung von Sportstätten gefördert (Themenbild).
Mit dem Fonds wird die Realisierung von Sportstätten gefördert (Themenbild). Bild: Ernst Inauen
Die Teilrevision des Reglements über den Fonds für Sportanlagen untersteht vom 22. Mai bis 30. Juni 2023 dem fakultativen Referendum und liegt in dieser Zeit öffentlich auf.

Am 26. Februar 2015 hat der Gemeinderat das Reglement über den Fonds für Sportanlagen erlassen.

Damit Anschaffungen und Ausstattungen im Sportbereich zukünftig auch aus dem Fonds für Sportanlagen gedeckt werden können, hat der Gemeinderat eine entsprechende Änderung erarbeitet. Konkret wird die Formulierung des Verwendungszwecks im Artikel 1 des Reglements wie folgt erweitert:

Art. 1
Mit dem Fonds für Sportanlagen soll die Realisierung und Ausstattung von Sportstätten gefördert werden. Der Fonds kann wie folgt eingesetzt werden:

a)Erwerb und Erschliessung von Land für die Realisierung von Sportanlagen.
b) Erwerb von bestehenden Sportanlagen sowie von Gebäuden, welche für die Realisierung von Sportanlagen vorgesehen sind.
c)Beiträge an gemeinnützige Organisationen für die Realisierung von Sportanlagen.
d)Beiträge für die Realisierung von regionalen Sportanlagen.
e) Anschaffung, Ersatz und Unterhalt von Sportgeräten und Materialien im Sportbereich im öffentlichen Interesse.

Die Teilrevision untersteht vom 22. Mai bis 30. Juni 2023 dem fakultativen Referendum. Das Reglement liegt in dieser Zeit im Eingangsbereich Gemeindehaus, Dorfstrasse 5 und kann öffentlich eingesehen werden. Für das Zustandekommen des Referendums sind 314 Unterschriften nötig.

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