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Kaltbrunn
22.05.2025
22.05.2025 16:08 Uhr

Referendum zu Fondsreglement

Zwecks Vermögenszugriffs soll das Fondsreglement «Infrastruktur und Entwicklung» der Gemeinde Kaltbrunn aufgehoben werden. (Symbolbild)
Zwecks Vermögenszugriffs soll das Fondsreglement «Infrastruktur und Entwicklung» der Gemeinde Kaltbrunn aufgehoben werden. (Symbolbild) Bild: Linth24
Da die Richtlinien keinen Fondsbezug mehr erlauben, will Kaltbrunns Gemeinderat das Fondsreglement «Infrastruktur und Entwicklung» aufheben. Dabei gilt ein fakultatives Referendum.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2024 beschlossen, der Bürgerversammlung vom 3. April 2025 die Auflösung des Fonds für Infrastruktur und Entwicklung zu beantragen und das Fondsvermögen von CHF 6'696'336.32 in die Ausgleichsreserve zu überführen. Damit wird eine bessere Verwendbarkeit sichergestellt.

Ein Fondsbezug gemäss Reglement wäre gemäss den Richtlinien des Rechnungsmodells St.Galler Gemeinden (RMSG) nicht mehr möglich und das Fondsvermögen ist demzufolge blockiert. Die ursprüngliche Zweckbestimmung kann buchhalterisch nicht mehr umgesetzt werden. Einerseits dürfen keine Direktabschreibungen mehr vorgenommen und andererseits müssen Erwerbskosten für Liegenschaften im Finanzvermögen in der Bilanz aktiviert werden.

Aufhebung extern empfohlen und von Bürgerschaft abgesegnet

Die Aufhebung des Fondsreglements wurde sowohl durch die externe Revisionsgesellschaft wie auch den Revisor des Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht empfohlen.

Die Bürgerschaft stimmte am 3. April 2025 an der Bürgerversammlung dieser Vermögensüberführung zu.

Fonds-Äufnung durch Grundstück-Verkaufserlöse

Dieser Fonds wurde ursprünglich mit dem hälftigen Verkaufserlös der Baugrundstücke im Gebiet Altersheimliegenschaft gemäss Beschluss der Bürgerversammlung vom 25. März 2010 resp. des Gemeinderates vom 22. April 2010 geäufnet und ein diesbezügliches Reglement am 22. April 2010, in Kraft seit 1. Januar 2011, erlassen. Die andere Hälfte des Verkaufserlöses wurde für das Abtragen der Schulden verwendet.

Fakultatives Referendum bis 24. Juni 2025

Die Aufhebung eines Reglementes untersteht gemäss Gemeindegesetz dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum kommt zustande und eine Urnenabstimmung über die Auflösung des Fondsreglementes wäre anzuberaumen, wenn innert der 40-tägigen Frist, vom 16. Mai bis 24. Juni 2025, 325 Unterschriften von in Kaltbrunn wohnhaften Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Fakultatives Referendum

Fakultatives Referendum nach Art. 23 Gemeindegesetz und Art. 13 resp. 31 Gemeindeordnung:

  • Gegenstand: Aufhebung Fondsreglement «Infrastruktur und Entwicklung», erlassen am 22. April 2010, in Kraft seit 1. Januar 2011
  • Referendumsfrist: 16. Mai bis 24. Juni 2025
  • Ausserkraftsetzung: 1. Januar 2025
  • Auflage: Eingangsbereich Gemeindehaus, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn
  • Quorum: 325 gültige Unterschriften

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss den rechtlichen Vorgaben an den Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, einzureichen.

Gemeinderat Kaltbrunn/LinthSicht / Redaktion Linth24