Zur Verdeutlichung geben wir einen kurzen Überblick, was, wie und wo überhaupt geregelt wird. Im Grundsatz bestehen drei Situationen oder Themen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen oder über die man sich Gedanken machen sollte.
Eine von drei Situation tritt garantiert ein
Der wichtigste Aspekt ist, dass für Sie – wie für jeden Menschen – eine dieser drei Situationen garantiert eintreten wird!
Im Finanz-Check vom Juni haben wir das Thema Erbvertrag und Testament beleuchtet: Die Situation rund um den Tod ist eines dieser drei Ereignisse oder Themen. Die übrigen zwei befassen sich mit allem zwischen Leben und Tod. In diesem Finanz-Check thematisieren wir das zweite Thema: den Vorsorgeauftrag.
Im Falle einer Urteilsunfähigkeit werden in einem Vorsorgeauftrag Ihre Vorstellungen gesetzeskonform geregelt. Das heisst, es wird festgelegt, wer sich um Sie kümmern darf (die persönliche Sorge in Ihrem Interesse) oder wer Sie vertreten darf, zum Beispiel bei Behörden und Banken (als Rechtsvertretung in Ihrem Sinne). Dies kann bei einer vorübergehenden oder bleibenden Urteilsunfähigkeit der Fall sein.
Der Vorsorgeauftrag ist an strenge Vorgaben gebunden. Sollte eine Urteilsunfähigkeit eintreten, ohne dass ein Vorsorgeauftrag vorliegt, werden Sie grundsätzlich vom Gesetz über die KESB – Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde – geschützt. Diese hat die Aufgabe, Sie so gut wie möglich zu vertreten und nach Gesetz in Ihrem Interesse zu handeln.
Rolle der KESB
Wichtig: Ob mit oder ohne Vorsorgeauftrag – es führt in erster Instanz kein Weg an der KESB vorbei! Nur wenn ein Vorsorgeauftrag vorliegt, wird die Behörde prüfen, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Wenn dies der Fall ist, validiert die KESB den Auftrag. Das heisst für Sie, dass der Vorsorgeauftrag gemäss Ihren Vorstellungen umgesetzt werden darf.