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Gast-Kommentar
Kolumne
04.07.2025
03.07.2025 11:49 Uhr

Gültiger Vorsorgeauftrag wichtig

Ein Vorsorgeauftrag ist eine rechtliche Erklärung, die es einer Person ermöglicht, eine andere Person ihres Vertrauens zu bestimmen, die sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertritt
Ein Vorsorgeauftrag ist eine rechtliche Erklärung, die es einer Person ermöglicht, eine andere Person ihres Vertrauens zu bestimmen, die sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertritt Bild: Archiv
Finanzexperte Peter Tiggelers erklärt den Vorsorgeauftrag und zeigt, was, wie und wo geregelt wird. Ein korrekt erstellter Vorsorgeauftrag schützt Ihre Interessen im Ernstfall.

Zur Verdeutlichung geben wir einen kurzen Überblick, was, wie und wo überhaupt geregelt wird. Im Grundsatz bestehen drei Situationen oder Themen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen oder über die man sich Gedanken machen sollte.

Eine von drei Situation tritt garantiert ein

Der wichtigste Aspekt ist, dass für Sie – wie für jeden Menschen – eine dieser drei Situationen garantiert eintreten wird!

Im Finanz-Check vom Juni haben wir das Thema Erbvertrag und Testament beleuchtet: Die Situation rund um den Tod ist eines dieser drei Ereignisse oder Themen. Die übrigen zwei befassen sich mit allem zwischen Leben und Tod. In diesem Finanz-Check thematisieren wir das zweite Thema: den Vorsorgeauftrag.

Im Falle einer Urteilsunfähigkeit werden in einem Vorsorgeauftrag Ihre Vorstellungen gesetzeskonform geregelt. Das heisst, es wird festgelegt, wer sich um Sie kümmern darf (die persönliche Sorge in Ihrem Interesse) oder wer Sie vertreten darf, zum Beispiel bei Behörden und Banken (als Rechtsvertretung in Ihrem Sinne). Dies kann bei einer vorübergehenden oder bleibenden Urteilsunfähigkeit der Fall sein.

Der Vorsorgeauftrag ist an strenge Vorgaben gebunden. Sollte eine Urteilsunfähigkeit eintreten, ohne dass ein Vorsorgeauftrag vorliegt, werden Sie grundsätzlich vom Gesetz über die KESB – Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde – geschützt. Diese hat die Aufgabe, Sie so gut wie möglich zu vertreten und nach Gesetz in Ihrem Interesse zu handeln.

Rolle der KESB

Wichtig: Ob mit oder ohne Vorsorgeauftrag – es führt in erster Instanz kein Weg an der KESB vorbei! Nur wenn ein Vorsorgeauftrag vorliegt, wird die Behörde prüfen, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Wenn dies der Fall ist, validiert die KESB den Auftrag. Das heisst für Sie, dass der Vorsorgeauftrag gemäss Ihren Vorstellungen umgesetzt werden darf.

Peter Tiggelers aus Herisau schreibt für stgallen24 und mehrere Partnerportale eine monatliche Finanzkolumne. Bild: finanzagentur-tiggelers.ch

In der Praxis werden jedoch sehr viele Aufträge nicht validiert, also abgelehnt. Der Grund dafür sind schlichtweg Fehler – zum Beispiel eine mehrseitige Auslegung von bestimmten Wünschen, fehlerhafte Vorlagen aus dem Internet, Formfehler oder persönliche Daten, die nicht übereinstimmen.

Vorsorgeauftrag durch KESB geprüft

Der schlimmste Fall: Sie machen sich die Mühe und erstellen einen Vorsorgeauftrag in dem Glauben, dass Ihre Angelegenheiten geregelt sind. Dann tritt der Ernstfall ein – und Ihr Vorsorgeauftrag hält der Prüfung durch die KESB nicht stand.

Genau deswegen empfehlen wir, den Vorsorgeauftrag in Zusammenarbeit mit einem Notar, Anwalt oder Fachexperten zu erstellen.

Anschliessend sollten Sie den Vorsorgeauftrag durch die für Sie zuständige KESB (Wohnkanton) überprüfen lassen. Wird der Auftrag validiert, können Sie ihn bei der KESB hinterlegen.

Bitte informieren Sie die Personen, die im Ernstfall den Vorsorgeauftrag für Sie umsetzen sollen. Ein Tipp von unserer Seite: Wählen Sie vertrauenswürdige Personen aus – inklusive einer soliden Stellvertretung! Der Ehepartner kann gleichzeitig betroffen sein wie Sie (z. B. bei einem Autounfall), oder der Sohn bzw. die Tochter befindet sich für längere Zeit im weit entfernten Ausland.

Vorsorgeauftrag abänderbar und widerrufbar

Wie beim Erbvertrag oder Testament kann auch der Vorsorgeauftrag abgeändert oder widerrufen werden.

Nachdem wir Testament/Erbvertrag und Vorsorgeauftrag thematisiert haben, fehlt noch die Patientenverfügung. Dieses dritte Thema werden wir im nächsten Finanz-Check unter die Lupe nehmen.

Peter Tiggelers