Ein «Siebner Wolf» sorgt für Aufregung. Nachdem ein Wolf Wildtiere gerissen hatte und sich ungewöhnlich nahe an Menschen zeigte, verfügte der Schwyzer Regierungsrat am 9. Mai den Abschuss des Tiers in einem definierten Gebiet. Seither wurde dort aber kein Wolf mehr gesichtet – ein Abschuss blieb aus. Tierschützer kritisierten die Verfügung, da es sich möglicherweise um ein Rudel handle, was ein Eingreifen des Bundes voraussetzen würde.
Wegen Hinweisen auf Rudelbildung Abschuss sistiert
Neue Fotofallen-Bilder deuten nun tatsächlich auf eine Rudelbildung hin. Eine Wölfin könnte in der Nähe Junge geworfen haben. Damit würde die rechtliche Lage ändern: Eingriffe in ein Rudel sind laut Jagdgesetz nur mit Bewilligung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und während der Regulationsperiode erlaubt. Da im Feld nicht klar zu erkennen ist, ob ein Wolf zum Rudel gehört, bestehe das Risiko eines illegalen Abschusses. Das BAFU forderte daher eine Sistierung der Abschussverfügung – dem kam der Kanton Schwyz nun nach.
Bedingungen für Regulierung
Mit intensiverer Beobachtung soll geklärt werden, ob ein Rudel besteht. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müsste der Kanton eine proaktive Regulierung beim Bund beantragen. Eine reaktive Regulierung wäre bei weiteren Rissen bereits vor dem 1. September möglich. In der Zentralschweiz müssen laut Gesetz zwei bis drei Rudel erhalten bleiben. Der zur Abschuss freigegebene Wolf bleibt vorerst verschont.