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Uznach
08.06.2022
08.06.2022 13:39 Uhr

Uzner Schutzverordnung – Änderungsauflage

Für die künftige Entwicklung des Areals der ehemaligen Spinnerei Uznaberg wird deren Schutzeinstufung geändert.
Für die künftige Entwicklung des Areals der ehemaligen Spinnerei Uznaberg wird deren Schutzeinstufung geändert. Bild: Linth24 / Web /freie Nutzung
Der Gemeinderat Uznach hat die Schutzverordnung bezüglich der Spinnerei Uznaberg und der Flächenanteile im Naturschutzgebiet Zwischenbäch angepasst und bringt die Revision nun zur Auflage.

Der Gemeinderat Uznach hat in Anwendung von Art. 1, Art. 41 Abs. 1, Art. 128 Abs. 1 lit. b sowie Art. 176 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz (PBG, sSG 731.1) am 23. März 2022 erlassen:

Schutzverordnung – Änderungsauflage

Der öffentlichen Auflage unterstellt und rechtlich anfechtbar sind folgende Planungsbestandteile:

  • Schutzverordnungsplan (Änderung: Objekte K54 und N58)

Erläuternd dazu dienen folgende Unterlagen (nicht anfechtbar):

  • Planungsbericht
  • Inventarblatt Objekt Nr. K54
  • Inventarliste Kulturgüterschutz
  • Inventarliste Natur- und Landschaftsschutz

In Anwendung von Art. 41 PBG wird ein Auflageverfahren durchgeführt. Die Schutzverordnung – Änderungsauflage wird unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen, d.h. vom 7. Juni bis 6. Juli 2022, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage erfolgt bei der Abteilung Hochbau, Obergasse 24, 8730 Uznach. Die Unterlagen können zudem auf der Gemeinde-Homepage eingesehen werden (siehe hier).

Rechtsmittel

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Schutzverordnung – Änderungsauflage (Objekte K54 und N58) beim Gemeinderat Uznach schriftlich Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat mit der Einreichung einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 152 ff. PBG).

Gemeinderat Uznach