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21.03.2025
21.03.2025 14:13 Uhr

Schiffe melden und reinigen

Jachthafen im Joner Stampf am Obersee. Wechseln Schiffe das Gewässer, sind sie neu (elektronisch) zu melden und fachgerecht zu reinigen. (Archivbild)
Jachthafen im Joner Stampf am Obersee. Wechseln Schiffe das Gewässer, sind sie neu (elektronisch) zu melden und fachgerecht zu reinigen. (Archivbild) Bild: Roland zh (CC BY-SA 3.0 / Wikimedia Commons)
Gegen die Einschleppung und Ausbreitung invasiver Tiere und Pflanzen wie der Quaggamuschel gilt im Kanton St.Gallen ab 1. April 2025 neu eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.

Wenn Schiffe von einem Gewässer in ein anderes transportiert werden, reisen manchmal unbemerkt invasive Tiere und Pflanzen zum Beispiel am Rumpf oder in mittransportiertem Wasser mit. Auf den St.Galler Gewässern gilt ab 1. April 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP).

Die SMRP gilt bereits seit Sommer 2024 in den Zentralschweizer Kantonen (Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz, Uri, Zug) und im Kanton Bern. Der Kanton St.Gallen schliesst sich dem System an, zusammen mit den Kantonen Zürich, Glarus und Graubünden, die ebenfalls eine SMRP einführen.

Elektronische Meldeplattform

Die neue Vorschrift richtet sich an Schiffsführende, deren Schiffe in verschiedenen Gewässern eingesetzt werden. Die Pflicht gilt für immatrikulierte Schiffe, während für Schiffe ohne Kennzeichen sowie für Wassersport- und Fischereigeräte eine gründliche Reinigung vor jedem Gewässerwechsel dringend empfohlen ist. Schiffsführende eines immatrikulierten Schiffes im Kanton St.Gallen wurden schon im Januar über die Einführung der SMRP informiert.

Mit der gemeinsamen, kantonsübergreifenden elektronischen Meldeplattform können Gewässerwechsel jederzeit gemeldet werden. Die Plattform steht den Halterinnen und Haltern von St.Galler Schiffen zur Verfügung, aber auch allen Besuchenden auf St.Galler Gewässern. Es werden keine Gebühren erhoben und es entsteht keine Bearbeitungszeit.

Reinigungsstellen für fachgerechte Schiffsreinigung

Nach dem gemeldeten Gewässerwechsel müssen die Schiffe durch zugelassene und geschulte Betriebe gereinigt werden. Diese stellen eine Bestätigung in der elektronischen Meldeplattform aus und die Antragsstellenden erhalten eine Einwasserungsbewilligung.

Die Reinigungsnachweise sind kantonsübergreifend gültig, das Schiff kann in einer beliebigen autorisierten Reinigungsstelle gereinigt werden.

Bei einer Kontrolle beim Einwassern oder auf dem See muss die Einwasserungsbewilligung jederzeit digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden können.

Einmalige Selbstdeklaration für bereits immatrikulierte Schiffe

Die Halterinnen und Halter von Schiffen mit einem SG-Kennzeichen wurden mit einem Schreiben des Strassenverkehrsamtes persönlich über die neue Regelung informiert. Sie erhalten nach einer einmaligen Selbstdeklaration eine Bewilligung (ohne Reinigung) für das St.Galler Gewässer, an dem das Schiff stationiert ist beziehungsweise in dem es zuletzt eingewassert war. Diese Einwasserungsbewilligung bleibt bis zum nächsten Gewässerwechsel gültig. Zukünftige Gewässerwechsel müssen gemeldet werden.

Einwasserungen am Walensee wieder ab 1. April 2025

Mit einer Allgemeinverfügung vom 17. Oktober 2024 wurde das Einwassern von Schiffen in den Walensee vorsorglich bis zum 31. Mai 2025 verboten. Weil die SMRP rechtzeitig eingeführt wird, kann diese Allgemeinverfügung ebenfalls per 1. April 2025 aufgehoben werden.

Besonderheit am Bodensee

Der Kanton St.Gallen führt als einziger der am Bodensee gelegenen Kantone die SMRP im Frühjahr 2025 ein. Weil die weiteren Kantone und die Anrainerstaaten Deutschland und Österreich die SMRP nicht einführen, gilt für die Schiffsbesitzenden mit einem SG-Kennzeichen auf dem Bodensee eine Meldepflicht, jedoch werden diese von dem Nachweis der Reinigung ausgenommen.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Redaktion Linth24