Der Kanton St.Gallen und die Gemeinden haben neue Grundsätze für die Bewilligungspraxis von Solaranlagen auf geschützten Kulturdenkmälern und Ortsbildern vereinbart. Das Ziel ist, die Bearbeitung der Anträge effizienter zu gestalten und die Zahl der Ablehnungen zu reduzieren, während das Solarpotenzial stärker genutzt wird, ohne den Denkmalschutz übermässig zu beeinträchtigen.
Dreistufiges Ampelsystem: grün, orange, rot
Die Dachlandschaften werden nach einem Ampelsystem eingestuft:
- Grün: Eine einfache Meldung an die Baubehörde genügt, und die Anforderungen beschränken sich auf leicht umsetzbare Gestaltungsvorschriften.
- Orange: Ein Dialog mit der Denkmalpflege bleibt weiterhin erforderlich.
- Rot: Photovoltaik-Anlagen stellen in der Regel eine zu starke Beeinträchtigung dar.
Orange statt grün nur in Gibel und Rüeterswil
In der Gemeinde Eschenbach sind nur die Dachlandschaften in Gibel und Rüeterswil orange eingestuft. Alle anderen Gebiete sind grün eingestuft.