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Kanton
19.09.2024
19.09.2024 09:17 Uhr

1 Jungwolf darf getötet werden

Von den drei in diesem Jahr nachgewiesenen Gamserrugg-Jungwölfen darf einer zur proaktiven Regulierung abgeschossen werden. (Symbolbild)
Von den drei in diesem Jahr nachgewiesenen Gamserrugg-Jungwölfen darf einer zur proaktiven Regulierung abgeschossen werden. (Symbolbild) Bild: Musicaline (CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons)
Der Bund bewilligt dem Kanton St.Gallen den proaktiven Abschuss eines Jungwolfs im Gamserrugg-Rudel. Nun wurden für zwei weitere St.Galler Wolfsrudel Abschussgesuche eingereicht.

Mit dem Abschuss von Jungwölfen will der Kanton Schäden bei Nutztieren verhindern, welche die Wölfe später trotz Schutzmassnahmen verursachen werden. Zudem sollen die Wölfe durch Rudelregulationen scheu behalten werden. Die Regulationen sind ab September 2024 unter gewissen Umständen und der Zustimmung des Bundes möglich.

Beim neuen Wolfsrudel am Gamserrugg hat der Bund die Regulation gutgeheissen. Die Hälfte der diesjährigen Jungwölfe dürfen damit abgeschossen werden. Da im Moment nur noch drei Jungtiere im Rudel nachgewiesen wurden, verfügt der Kanton den Abschuss eines Tieres.

Auch Calanda-2-Rudel und Schilt-Rudel mit Welpen

Am 31. August konnte der Kanton Graubünden auch die Vermehrung des Calanda-2-Rudels nachweisen. Da sich dessen Elterntiere auch im St.Galler Taminatal bewegen, beantragte der Kanton St.Gallen zusammen mit dem Kanton Graubünden hier ebenfalls die Rudelregulation. Am 12. September konnte zudem die Reproduktion des Schilt-Rudels nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass sich alle drei Wolfsrudel im Kanton St.Gallen vermehren. Auch für das Schilt-Rudel, das im Sommer Schäden an Nutztieren im Schilstal verursachte, beantragte der Kanton die Regulation.

Zwei Drittel der Calanda-2- und Schilt-Jungwölfe abschiessen

Das Schilt-Rudel und das Calanda-2-Rudel leben in einer Region, in der es weitere Rudel gibt. Deshalb könnten hier zwei Drittel der Jungwölfe abgeschossen werden. Welche Rudel reguliert werden dürfen, entscheidet der Bund. Nach dessen Einwilligung kann der Kanton die entsprechenden Abschüsse verfügen.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24