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Kanton
30.08.2024
30.08.2024 14:27 Uhr

Abschussantrag für Wolfswelpen

Der Kanton St.Gallen will maximal die Hälfte der mindestens vier Wolfswelpen am Gamserrugg töten. Ein Bundesentscheid steht noch aus. (Symbolbild)
Der Kanton St.Gallen will maximal die Hälfte der mindestens vier Wolfswelpen am Gamserrugg töten. Ein Bundesentscheid steht noch aus. (Symbolbild) Bild: Pixabay: Marcel Langthim
Damit auch künftig Schäden an Nutztieren gering bleiben, beantragt der Kanton St.Gallen beim Bund, das Wolfsrudel am Gamserrugg durch Abschüsse von Welpen «proaktiv zu regulieren».

Gemäss Anpassung der eidgenössischen Jagdverordnung vom Dezember 2023 sind ab September 2024 Rudelregulationen bei Wölfen unter gewissen Umständen möglich. Das Ziel ist, Schäden an Nutztieren insbesondere dort zu verringern, wo Herdenschutzmassnahmen ergriffen sind. Zudem soll damit der Wolf auch in Zukunft scheu gehalten werden.

Beim neuen Wolfsrudel Gamserrugg konnten Ende August auf einer Fotofalle der Wildhut mindestens vier Welpen nachgewiesen werden. Damit ist für den Kanton die Voraussetzung gegeben, den ersten Antrag zur proaktiven Rudelregulation beim Bund einzureichen. Sobald bei anderen Rudeln Welpen nachgewiesen werden, kann der Kanton weitere Anträge einreichen.

Wölfe sollen Menschen und Nutztiere meiden

Beim Gamserrugg-Rudel könnten maximal die Hälfte der diesjährigen Welpen zum Abschuss freigegeben werden. Die Elterntiere bleiben vorläufig geschützt. Damit soll das Wachstum der Wolfspopulation gebremst und den verbleibenden Wölfen beigebracht werden, dass sie den Menschen sowie Nutztiere meiden sollen. Das Ziel ist, in Zukunft weniger Nutztierrisse in geschützten Situationen zu haben.

Für die Umsetzung der Wolfsregulation ist primär die kantonale Wildhut zuständig. Der Kanton kann aber ausgebildete Personen befähigen, die Wildhut auf freiwilliger Basis in der Wolfsregulation zu unterstützen. Deshalb werden wie bereits im letzten Jahr Pächterinnen und Pächter der betroffenen Jagdgesellschaften entsprechend ausgebildet.

Bund entscheidet über Regulierungsgesuch

Welche Rudel reguliert werden dürfen, entscheidet der Bund. Nach Gutheissung kann der Kanton die Abschüsse verfügen.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24