Im Baugebiet Remigihof ist eine Überbauung auf Parzelle Nr. 1134 mit neun Mehrfamilienhäusern in Regelbauweise geplant. Hierfür wird die oberirdische Parkierungsanlage parallel zur Bleichestrasse auf Parzelle Nr. 1134 ebenso zurückgebaut wie die Tiefgaragenzu- und -ausfahrt zum respektive aus dem Linth-Park. An ihrer Stelle wird eine Parkierungsanlage für Besuchende der Mehrfamilienhäuser erstellt, die z. T. über die darunter liegende neue Tiefgarage zu stehen kommt. Die Erschliessung der geplanten Überbauung erfolgt über die Bleichestrasse (zurzeit Gemeindestrasse 3. Klasse, 3.10).
Mit dem vorliegenden Bauprojekt auf Parzelle Nr. 1134 sind die Anforderungen an die hinreichende Erschliessung von etwa 90 möglichen Wohneinheiten sicherzustellen. Zudem wird das Ortsbild mit dem Rückbau der Parkierungsanlage (82 Parkplätze) auf der grünen Wiese verbessert; der entsprechende Ersatz für das Einkaufszentrum Linth-Park wird geschaffen (siehe nachstehend). Aufgrund des unzureichenden Ausbaustandards, der ungenügenden Verkehrsführung und des baulichen Zustands der Strasse sind bauliche Massnahmen im vorliegenden Ausbauprojekt sowie die Anpassung des Gemeindestrassenplanes erforderlich.
Einbezug von Linth-Park-Verkehr und Fuss-/Velowegkonzept
Das Ausbauprojekt der Bleichestrasse berücksichtigt die bestehende Verkehrssituation des Einkaufszentrums Linth-Park sowie das geplante «Fuss- und Velowegkonzept Eisenbahn- bis Wiesentalstrasse». Es wird so ausgestaltet, dass die Massnahmen des Fuss- und Velowegkonzepts bezüglich Einbahnregime mit Rechtsabbiegeverbot sowie durchgehendem Fuss- und Radweg entlang der Burgerfeldstrasse zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können. Der dafür notwendige Raum ist eingeplant.
Der geplante Gehweg ab Burgerfeldstrasse bis erste Einfahrt Besucherparkplätze entlang der projektierten Bleichestrasse dient den Fussgängern/-innen der künftigen Überbauung. Die Anbindung an das übergeordnete Fusswegnetz ist damit gewährleistet. Der Anschluss der geplanten Zu- und Wegfahrt der Tiefgarage auf Parzelle Nr. 1134 an die vortrittsberechtigte Bleichestrasse erfolgt über den Gehweg. Es wird eine Trottoirüberfahrt gemäss TBA Normalie 222-05 ausgebildet. Der Anschluss der zwei geplanten Zufahrten zu den oberirdischen Parkierungsanlagen erfolgt mittels abgesenktem Doppelbundstein.
Die Grundeigentümerschaften innerhalb 30 m des Perimeters erhalten eine persönliche Anzeige. Es sind Landabtretungen vorgesehen.
Mitwirkung der Bevölkerung bis 9. Oktober 2024
Da gemäss Art. 33bis Strassengesetz (sGS 732.1, abgek. StrG) sämtliche Teilstrassenpläne der Mitwirkung zu unterstellen sind, lädt Sie, liebe Uznerinnen und Uzner, der Gemeinderat ein, sich ab Dienstag, 10. September, bis Mittwoch, 9. Oktober 2024, schriftlich vernehmen zu lassen und zwar an: tiefbau@uznach.ch oder Gemeinde Uznach, Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730 Uznach.
Die Unterlagen liegen öffentlich zur Einsicht im Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Tiefbauamt, an der Obergasse 24 auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Uznach auf www.uznach.ch unter der Rubrik Neuigkeiten einsehbar.
Für allfällige Rückfragen oder Erläuterungen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Patrick Züger, Tel. 055 285 23 04, patrick.zueger@uznach.ch.
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird der Teilstrassenplan inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.