Im Überbauungsplan Ahornstrasse Nord vom 22. Dezember 2017 war die Wegverbindung Bifang – Felsenburg lediglich mit Richtungspunkten festgelegt worden. Im Zuge der Überbauung wurde nun die Wegführung zwischen diesen beiden Punkten bestimmt (vgl. nachfolgende Abbildung).
Weg Bifang–Felsenburg liegt auf


Das Mitwirkungsverfahren zur geplanten Wegverbindung wurde im Herbst 2023 durchgeführt. Dabei gingen zwei Wortmeldungen ein.
So wurde angeregt, zusätzlich eine Wegverbindung nördlich des Stufenpumpwerkes Felsenburg zu schaffen (vgl. im Titelbild schwarzrotes Teilstück entlang Parz. Nr. 1667). Damit könnte nicht nur der Zugang zum Stufenpumpwerk verbessert werden, auch ein Kreuzen an dieser Stelle könnte wegen den doch beengenden Verhältnissen erleichtert werden.
Der Fussverkehr ist aufgrund seiner geringen Geschwindigkeiten sehr «umweg-empfindlich»; insbesondere bei Querungen werden Abweichungen von der Wunschlinie von bereits wenigen Metern nicht mehr akzeptiert. Fussverkehrsanlagen müssen deshalb nicht nur flächendeckend, zusammenhängend und engmaschig sein, sondern auch möglichst umwegfrei geführt werden.
Der Gemeinderat hat dieser Wegerweiterung zugestimmt. Mit der Erstellung der neuen Wegverbindung zwischen Ahornstrasse und bestehendem Seeblickweg (rot gepunkteter Weg Nr. 5.44) wird eine weitere Lücke im Fusswegnetz Uznach geschlossen.
Teilstrassenplan genehmigt und bis 17. Juli 2024 aufgelegt
Gestützt auf Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgek. StrG) hat der Gemeinderat Uznach am 15. Mai 2024 den Teilstrassenplan «Verbindungsweg Bifang-Felsenburg» für das Planverfahren genehmigt.
Zu diesem Zweck liegen die Unterlagen während 30 Tagen, ab Dienstag, 18. Juni 2024, bis Mittwoch, 17. Juli 2024, im Rathaus II Uznach, Obergasse 24 (1. OG) auf.
Sie können zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Uznach auf www.uznach.ch unter der Rubrik Neuigkeiten einsehbar.
Die Grundeigentümerschaften innerhalb eines Perimeters von 30 m erhalten eine persönliche Anzeige. Es sind keine Landabtretungen erforderlich.
Einsprachen gegen den Teilstrassenplan Verbindungsweg Bifang-Felsenburg sind innert der Auflagefrist, d.h. bis Mittwoch, 17. Juli 2024, schriftlich und begründet der Gemeinde Uznach, Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730, einzureichen. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse darzutun vermag. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.