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Uznach
21.05.2024

Mitwirkung Wendehammer Lindenstrasse

Links: Lindenstrasse; Gemeindestrasse 2. Klasse (Nr. 2.43). Rechts: Geplanter Wendehammer Lindenstrasse.
Links: Lindenstrasse; Gemeindestrasse 2. Klasse (Nr. 2.43). Rechts: Geplanter Wendehammer Lindenstrasse. Bild: www.uznach.ch/PS Planungsbüro Schubiger AG
Bevor die Planauflage für die Tempo-30-Zone «Tönierwis» erfolgt, wird ab dem 22. Mai 2024 das Mitwirkungsverfahren bezüglich Wendehammer an der Lindenstrasse durchgeführt.

Im Rahmen der öffentlichen Auflage der Verkehrsanordnung zu der Tempo-30-Zone «Tönierwis» sind diverse Einsprachen eingegangen. Unter anderem wird auch das Fehlen eines Wendehammers am Ende der Lindenstrasse bemängelt.

Es ist angezeigt, zuerst das Mitwirkungsverfahren bezüglich Wendehammer an der Lindenstrasse durchzuführen, bevor die Planauflage für die Tempo-30-Zone «Tönierwis» erfolgt. Anschliessend kann das koordinierte Verfahren durchgeführt werden.

Planverfahren

Die Erstellung des Wendehammers zwischen der Lindenstrasse und dem EW-Trafogebäude bedarf eines Teilstrassenplans und unterliegt dem Planverfahren. Mit dem Mitwirkungsverfahren wird das Genehmigungsverfahren eingeleitet.

Der bauliche sowie der betriebliche Unterhalt werden durch die Gemeinde Uznach bewerkstelligt werden. Die Gemeindewege Mühlauweg (4.13) und Rotfarbweg (5.29) werden in der Linienführung nicht verändert.

Die Grundeigentümerschaften innerhalb des 30m-Perimeters erhalten eine persönliche Anzeige. Es sind keine Landabtretungen vorgesehen.

Mitwirkung der Bevölkerung

Da gemäss Art. 33bis Strassengesetz (sGS 732.1, abgek. StrG) sämtliche Teilstrassenpläne der Mitwirkung zu unterstellen sind, lädt Sie, liebe Uznerinnen und Uzner, der Gemeinderat ein, sich ab 22. Mai bis 20. Juni 2024 schriftlich vernehmen zu lassen an tiefbau@uznach.ch oder Gemeinde Uznach, Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, Postfach, 8730 Uznach.

Die Unterlagen liegen öffentlich zur Einsicht in der Abteilung Planung, Bau & Infrastruktur an der Obergasse 24 auf. Sämtliche Unterlagen finden Sie auch weiter unten.

Auskünfte

Für allfällige Rückfragen oder Erläuterungen steht Ihnen gerne Patrick Züger (Bereich Planung, Bau und Infrastruktur, Telefon 055 285 23 04, Mail patrick.zueger@uznach.ch) zur Verfügung.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird der Teilstrassenplan inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.

www.uznach.ch