Gegen den 1. Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Weesen vom 12. März 2024 betreffend die Bemessung des Feuerschutzbeitrages wurde während der Auflagefrist vom 5. April 2024 bis 14. Mai 2024 kein Referendum ergriffen.
Der Gemeinderat hat die Inkraftsetzung rückwirkend auf den 1. Januar 2024 beschlossen.