Geburten können bekanntlich nicht genau terminiert werden. Aus diesem Grund leisten freiberufliche Hebammen ab der 37. Woche einen Bereitschaftsdienst, und zwar rund um die Uhr, von Montag bis Sonntag, auch an Feiertagen. Dasselbe Angebot gibt es auch in der Zeit nach der Geburt.
Hausgeburten sind tatsächlich günstiger, als solche im Krankenhaus. Hinzu kommt: Als Fachpersonen helfen Hebammen werdenden Mütter vor, während und nach der Geburt das Neugeborene möglichst optimal zu versorgen.
All das ist lobenswert. Nur: Die Hebammen erhalten für diesen Bereitschaftsdienst keine Entschädigung, weder von den Krankenkassen, noch von den Spitälern und auch nicht von den Gemeinden. Schwangere, die diesen Dienst in Anspruch nehmen wollen, müssen das aus der eigenen Tasche bezahlen.
Die drei Kantonsräte Christian Gertsch (SP), Marco Fäh (Grüne) und Matthias Müller (Mitte) fanden das ungerecht und schrieben an die Regierung: «Dies führt dazu, dass sich Familien mit kleineren Einkommen eine Hebamme nicht leisten können. Oft sind es genau jene Familien, welche am meisten von dieser Unterstützung profitieren könnten.»
Die drei Kantonsräte – von denen Gertsch und Fäh nicht wiedergewählt wurden – wollten deshalb wissen, wie die Regierung diesen Missstand beheben will.
Ihre Forderung nach einer gerechten Entschädigung wurde von 17 weiteren Parlamentariern aus allen Teilen des Kantons St.Gallen mitunterzeichnet.
Doch sie alle müssen ernüchtert zur Kenntnis nehmen: Der für das Gesundheitswesen zuständige Regierungsrat Bruno Damann (die Mitte) interessiert sich dafür nicht.
Die schriftliche Antwort der Regierung lässt sich in drei Sätzen zusammenfassen:
- Die Regierung «schätzt» die Arbeit der freiberuflichen Hebammen «als wertvollen Teil der Grundversorgung».
- «Die Regierung hat keine Kenntnis über die Entschädigungsvarianten in den einzelnen Gemeinden.»
- Die «Grundversorgung im Bereich Geburten wird durch die Spitäler abgedeckt».
Abschliessend schreibt der Gesundheitsdirektor: «In Hinsicht auf eine mögliche Kostensenkung im Gesundheitswesen durch vermehrten Einsatz von Hebammen werden verschiedene Ansätze geprüft».
Mit dieser Nicht-Aussage lässt er die 20 Kantonsräte im Regen stehen.
Ob die Kantonsräte mit dieser Antwort zufrieden sind, werden sie an der nächsten Parlamentssitzung, der «Herbstsession» vom 16. bis 18.September, mitteilen können.