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Uznach
28.05.2024
29.05.2024 06:29 Uhr

93% Mehrkosten für Wasserleitung – Referendum

Leitungserneuerung Gleisunterquerung, Gasterstrasse (detaillierte Pläne finden Sie in den Unterlagen). Bei dem Bauprojekt entstehen Mehrkosten von rund 93%.
Leitungserneuerung Gleisunterquerung, Gasterstrasse (detaillierte Pläne finden Sie in den Unterlagen). Bei dem Bauprojekt entstehen Mehrkosten von rund 93%. Bild: www.uznach.ch/Frei + Krauer AG/Collage: Linth24
Bis am 20.6.2024 wird der Gemeinderatsbeschluss zur Umlegung der Transportleitung der Wasserversorgung Uznach; SBB-Trassee – Gasterstrasse dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die SBB wird 2024 die Gleisanlagen zwischen Uznach und Kaltbrunn gesamthaft erneuern. Im Rahmen dieses Projekts sollen die Hydrantenleitung in der Gasterstrasse bis zur Tönierwiese sowie die Hauszuleitung auf Grundstück Nr. 491 erneuert und teilweise umgelegt werden.

Bereinigter Kostenvoranschlag

Die Kostenschätzung vom 11.08.2023 (+-10%) zuhanden des Budgets 2024 betrug Fr. 135'000 inkl. MwSt. Der vorliegende, bereinigte Kostenvoranschlag weist mit rund Fr. 260'000 demnach rund Fr. 125'000 höhere Kosten aus (entspricht einem Mehraufwand von rund 93%).

Die bereinigten totalen Baukosten inkl. MwSt. für die Arbeiten an der Gasterstrasse belaufen sich auf rund Fr. 120'000 (Fr. 111'000 für Versorgungsleitung, Fr. 9'000 für die Hauszuleitung), jene für den Bereich Gleisquerung auf Fr. 142'000. Die Gesamtkosten betragen somit Fr. 262'000. Weitere Details können Sie dem Protokollauszug am Ende des Artikels entnehmen.

Grund der Kostenüberschreitung

Die Kostenüberschreitung wird damit begründet, dass zum Zeitpunkt der Kostenschätzung davon ausgegangen worden ist, dass die Gleisquerung mittels offenen Grabens erfolgen kann. Aufgrund des vorgegebenen Zeitfensters der SBB von 72 Stunden muss die Gleisquerung mittels Pressung/Bohrung ausgeführt werden.

Kostenüberschreitung führt zu Referendum

Gemäss der Finanzkompetenzregelung der Politischen Gemeinde Uznach (Anhang zur Gemeindeordnung) sind nicht teuerungsbedingte Nachtragskredite von über Fr. 50'000 dem fakultativen Referendum zu unterstellen, was hier aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes der Fall ist.

Wegen der zeitlichen Dringlichkeit erfolgt die Publikation im Amtlichen Publikationsorgan, auf der Homepage und als Newsletter umgehend.

Öffentliche Auflage

Der Gemeinderatsbeschluss liegt vom 22. Mai bis zum 20. Juni 2024 beim Tiefbauamt, Obergasse 24 in Uznach, auf oder kann unter www.uznach.ch eingesehen werden.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist dem Gemeinderat Uznach vor Ablauf der Referendumsfrist einzureichen. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 400 gültige Unterschriften.

Sämtliche Unterlagen finden Sie auch in der Infobox.

www.uznach.ch/Protokoll Gemeinderat Uznach/Linth24