Gestützt auf Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgek. StrG) hat der Gemeinderat Uznach am 27. September 2023 den Teilstrassenplan «Verbindungsweg Bifang-Felsenburg» für das Mitwirkungsverfahren genehmigt.
Vor dem Erlass des Teilstrassenplans bzw. vor der Genehmigung durch den Gemeinderat und vor der öffentlichen Auflage wird die Bevölkerung nach Art. 33bis Abs. 2 StrG in das Mitwirkungsverfahren einbezogen.
Zu diesem Zweck liegen die Unterlagen während 30 Tagen, d. h. ab Dienstag, 17. Oktober 2023 bis Mittwoch, 15. November 2023, im Rathaus II Uznach, Obergasse 24 (1. OG) zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde einsehbar.
Stellungnahmen und Anregungen zum Teilstrassenplan sind schriftlich bis spätestens 15. November 2023 an tiefbau@uznach.ch oder Gemeinde Uznach, Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730 Uznach, einzureichen.
Unterlagen
(Verlinkung nach www.uznach.ch)
- 8881-1 Übersichtsplan 1_25'000, Genehmigung, 01.09.23.pdf
- 8881-2 Situation 1_200, Genehmigung, 01.09.23.pdf
- 8881-3 Teilstrassenplan 1_500, Genehmigung, 01.09.23.pdf
- 8881 Technischer Bericht 01.09.23.pdf
- Beilage Grundriss Untergeschoss 100.pdf
- Beilage Signalisation Fahrverbot.pdf
- Inserat Mitwirkung TSP.pdf
- Mitwirkung TSP Verbindungsweg Bifang-Felsenburg.pdf