Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 3. April 2024 beschlossen, dass die Zustimmung der Standortgemeinde Amden zum Projekt «Felsenstrom» der St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerk AG (SAK) und der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) erteilt wird.
Kein Referendumsbegehren = keine Urnenabstimmung
Dieser Beschluss wurde in der Folge aufgrund der massgebenden Vorschriften in der eidgenössischen Energiegesetzgebung während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Innert der Referendumsfrist ist kein Referendumsbegehren zustande gekommen. 130 Unterschriften von Ammler Stimmberechtigten wären dazu nötig gewesen.
Somit wird in Amden keine Urnenabstimmung über die Zustimmung als Standortgemeinde zum Photovoltaik-Grossprojekt stattfinden.