Die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerk AG (SAK) und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) möchten zusammen am Standort des ehemaligen Steinbruchs «Schnür» eine Photovoltaik-Grossanlage gemäss Art. 71a des eidg. Energiegesetzes erstellen. Das Grundstück, auf dem die Anlage geplant ist, gehört der Ortsgemeinde Quinten, befindet sich aber auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Amden.
Zustimmung von Amden als Standortgemeinde nötig
Die Bewilligung für eine PV-Grossanlage wird aufgrund der Bestimmungen im Energiegesetz durch den Kanton erteilt, wobei aber unter anderem die Zustimmung der Standortgemeinde vorliegen muss. Legt das kantonale oder das kommunale Recht bezüglich der Zuständigkeit für die Zustimmung der Standortgemeinde keine anderen Zuständigkeiten fest, so ist die Zustimmung der Gemeinde im gleichen Verfahren einzuholen, das für den Erlass kommunaler Gesetze (bzw. Reglemente) massgebend ist.
Für das Projekt «Felsenstrom» und die Politische Gemeinde Amden bedeutet dies konkret, dass der Gemeinderat beschliesst, ob er dem Projekt zustimmt und diesen Beschluss dann dem fakultativen Referendum unterstellt.
«Positive Auswirkungen übertreffen negative deutlich»
Anlässlich seiner Sitzung vom 3. April 2024 hat sich der Gemeinderat Amden unter Berücksichtigung verschiedenster Aspekte ausführlich mit den möglichen Auswirkungen des Projekts auf Amden, die umliegenden Gemeinden und die Region befasst. Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass die positiven Auswirkungen des Projekts allfällige negative Auswirkungen deutlich übertreffen und hat beschlossen, die Zustimmung der Standortgemeinde Amden zum Projekt «Felsenstrom» zu erteilen.
Referendumsfrist ab 10. April bis 19. Mai 2024 für Abstimmung
Der Beschluss des Gemeinderates untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft ab dem 10. April bis zum 19. Mai 2024.
Kommen während dieser Frist 130 Unterschriften von in der politischen Gemeinde Amden stimmberechtigen Personen gegen den Beschluss des Gemeinderates zusammen, entscheiden die Stimmberechtigen der Politischen Gemeinde Amden an der Urne über die Zustimmung der Standortgemeinde.