Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden
Am Sonntag, 22. September 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden der Politischen Gemeinde Eschenbach SG für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 statt.
Folgende Wahlen werden im Urnenabstimmungsverfahren durchgeführt:
- a) Wahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin
- b) Wahl des Schulpräsidenten oder der Schulpräsidentin
- c) Wahl der 5 weiteren Mitglieder des Gemeinderats
- d) Wahl der 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Es gelten die Bestimmungen von Art. 21 ff. des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG, sGS 125.3).
Einreichung von Wahlvorschlägen
Für den ersten Wahlgang vom 22. September 2024 müssen die Wahlvorschläge bis spätestens am Freitag, 28. Juni 2024, 16:30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach, eingetroffen sein. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichungsfrist. Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen und ein Merkblatt können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder von der Internetseite www.eschenbach.ch heruntergeladen werden.
Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl (Art. 28 + 29 WAG) zustande, findet ein allfälliger zweiter Wahlgang am Sonntag, 24. November 2024, statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang müssen bei der Gemeinderatskanzlei Eschenbach bis spätestens am Montag, 30. September 2024, 16:30 Uhr, eingetroffen sein.