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Eschenbach
11.03.2024
25.07.2024 07:57 Uhr

Gemeindewahl-Modalitäten fix

Gemeinderat 2021–2024: (v.l.) Thomas Fäh, Roman Rüegg, Schulpräsident Reto Gubelmann, Karen Peier, Gemeindepräsident Cornel Aerne, Ursula Riederer, Marcel Rohner.
Gemeinderat 2021–2024: (v.l.) Thomas Fäh, Roman Rüegg, Schulpräsident Reto Gubelmann, Karen Peier, Gemeindepräsident Cornel Aerne, Ursula Riederer, Marcel Rohner. Bild: Gemeinde Eschenbach
Der Gemeinderat Eschenbach hat die Details und Termine für den Ablauf der kommunalen Erneuerungswahlen im Herbst 2024 für Gemeinderat und Geschäftsprüfungskommission (GPK) fixiert.

Im Herbst 2024 sind die Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025 bis 2028 neu zu wählen. Wie bereits berichtet, stellen sich bis auf Gemeinderätin Ursula Riederer (Die Mitte) und GPK-Mitglied Christoph Weber (Die Mitte) alle bisherigen Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber für die kommende Legislatur erneut zur Verfügung.

Die Details und Termine zu den Erneuerungswahlen wurden inzwischen festgelegt. Der erste Wahlgang findet im ganzen Kanton am Sonntag, 22. September 2024, statt. Für einen allfälligen zweiten Wahlgang wurde der Sonntag, 24. November 2024 festgelegt.

Weitere Informationen sowie die Formulare und ein Merkblatt zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie hier sowie in nachfolgender Bekanntmachung:

Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden

Am Sonntag, 22. September 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden der Politischen Gemeinde Eschenbach SG für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 statt.

Folgende Wahlen werden im Urnenabstimmungsverfahren durchgeführt:

  • a) Wahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin
  • b) Wahl des Schulpräsidenten oder der Schulpräsidentin
  • c) Wahl der 5 weiteren Mitglieder des Gemeinderats
  • d) Wahl der 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Es gelten die Bestimmungen von Art. 21 ff. des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG, sGS 125.3).

Einreichung von Wahlvorschlägen

Für den ersten Wahlgang vom 22. September 2024 müssen die Wahlvorschläge bis spätestens am Freitag, 28. Juni 2024, 16:30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach, eingetroffen sein. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichungsfrist. Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen und ein Merkblatt können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder von der Internetseite www.eschenbach.ch heruntergeladen werden.

Zweiter Wahlgang oder stille Wahl

Kommt keine stille Wahl (Art. 28 + 29 WAG) zustande, findet ein allfälliger zweiter Wahlgang am Sonntag, 24. November 2024, statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang müssen bei der Gemeinderatskanzlei Eschenbach bis spätestens am Montag, 30. September 2024, 16:30 Uhr, eingetroffen sein.

Gemeinderat Eschenbach / Linth24