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Kanton
18.10.2023

SP: Spitäler zurück zum Kanton

Die SP sieht in der Rückübernahme der Spitalimmobilien durch den Kanton St.Gallen finanzielle Entlastung für die Spitalverbunde.
Die SP sieht in der Rückübernahme der Spitalimmobilien durch den Kanton St.Gallen finanzielle Entlastung für die Spitalverbunde. Bild: Spitalinfo / PD / Web
Nach den angekündigten Massenentlassungen in St.Galler Spitälern fordert die SP die Rückkehr zur Nutzungsentschädigung und die Spitalgebäude-Rückübernahme durch den Kanton.

Das Personal der Spitäler ist schockiert und stark verunsichert. In einem offenen Brief haben sich Stations- und Fachleitende Pflege an die Verantwortlichen der Spitalverbunde und an die Regierung gewandt. Sie drücken darin ihre grosse Besorgnis über den geplanten Stellenabbau auch in der Pflege aus.

Es stellt sich die Frage, wie angesichts der bereits heute bestehenden und bekannten immensen Belastung des Pflegepersonals ein Stellenabbau zu verantworten ist. Spricht man mit Betroffenen in der Pflege, so machen sie deutlich, dass es nicht nur um die Frage geht, ob Stellen «am Bett» abgebaut werden, sondern dass sie sich auch vor einem Abbau im Hintergrund fürchten, weil die Arbeiten dennoch erledigt werden müssen und dies dann wiederum zu einer Mehrbelastung des verbleibenden Personals führt.

Es ist unbestritten, dass die Spitäler aktuell finanziell am Limit laufen, weil die Tarife ihre Kosten nicht decken. Die Lösung kann aber nicht ein Stellenabbau mit ungewissen Folgen für die Versorgungssicherheit im Kanton sein. Es braucht die Bereitschaft des Kantons, seine Spitäler zu unterstützen und die öffentliche Gesundheitsversorgung langfristig zu sichern. Die SP fordert, dass jetzt sofort nach Lösungen gesucht wird. Der Kanton hat durchaus Handlungsspielraum.

Direktinvestitionen wurden zu Darlehen gemacht

Eine grosse Problematik für die Spitäler stellen die gigantischen Investitionen in die Spitalbauten dar. Die St.Galler Stimmbevölkerung hat 2014 nach einem langjährigen Investitionsstopp der Erneuerung der kantonalen Spitäler im Umfang von 805 Mio. Franken deutlich zugestimmt.

Nach der Abstimmung wurden dann die Spitalimmobilien 2017 an die Spitalverbunde übertragen und aus den Direktinvestitionen gemäss der Abstimmungsvorlagen wurden Darlehen. Die Verantwortung für das Aufholen des politisch gewollten Investitionsstaus wurde einfach an die Spitalverbunde übertragen. Darlehen müssen bekanntlich zurückgezahlt und verzinst werden. Parallel dazu gilt es, Beträge für die künftige Erneuerung einzubehalten.

Bereits 2018 beschrieb die Regierung in der Beantwortung einer Einfachen Anfrage (61.18.11 «Grundlagen zur Situation der öffentlichen Spitäler») die finanziellen Herausforderungen der Spitalverbunde und schrieb: «… Die Immobilienübertragung führt – im Vergleich zum bisherigen Modell der Nutzungsentschädigung – in den ersten Jahren zu einer stärkeren Belastung der Spitalverbunde. Die volle Belastung der Abschreibungen wird zwischen den Jahren 2021 (Spitalregion Fürstenland Toggenburg) und 2029 (Kantonsspital St.Gallen) erreicht». Diese Belastung haben die einzelnen Spitalverbunde nun bereits deutlich gespürt – und es wird diese insbesondere das Kantonsspital noch deutlich spüren.

Basisbeitrag für Investitionen deutlich zu tief

In den Fallpauschalen ist ein Basisbeitrag für die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur enthalten. Es herrscht breiter Konsens, dass dieser Anteil zu tief ist und insbesondere im Fall der St.Gallischen Spitäler, die einen jahrzehntelangen, politisch gewollten Nachholbedarf finanzieren müssen, gravierend zu tief.

Der Königsweg führt deshalb zurück zum System der Nutzungsentschädigung: Der Kanton kommt wieder in den Besitz der Spitalliegenschaften und vermietet diese an die Spitalverbunde. Der Kanton hat statt wackliger Darlehen wieder einen echten Wert. Er übernimmt die Verantwortung für die Immobilien und für die von der Politik erzwungene jahrelange Verweigerung der Erneuerung der Spitalinfrastruktur. Damit erhalten die Spitalverbunde eine deutliche Entlastung und können ihre Budgets wieder ins Lot bringen.

Spitäler müssen Notfall- und Grundversorgung sichern können

Die SP will deshalb von der Regierung wissen, wie sie eine Rückübertragung der Spitalimmobilien an den Kanton beurteilt, damit die öffentliche Gesundheitsversorgung im Kanton langfristig gesichert werden kann. Die Spitäler müssen die Notfall- und die Grundversorgung sichern, Spitzen auffangen können und auch komplexe Fälle bei ungenügender Abgeltung behandeln. Deshalb muss die Abgeltung für das Erbringen von Vorhalteleistungen durch die öffentlichen Spitäler überprüft werden. Die SP will von der Regierung wissen, wo Spielraum, resp. Bedarf besteht, die Abgeltungen anzupassen. Und schliesslich kann der Kanton die Spitäler unterstützen, indem er die Pflegeinitiative rasch und konsequent umsetzt.

Die einfache Anfrage der SP-Fraktion ist unter der Geschäftsnummer 61.23.61 zu finden.

SP Kanton St.Gallen / Linth24