Am 28. November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, den neuen Artikel 117b der Bundesverfassung (BV) sowie die Übergangsbestimmungen in Artikel 197 Ziffer 13 in zwei Etappen umzusetzen.
Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung und der Bedarf steigt aufgrund der demografischen Alterung der Gesellschaft laufend. Damit die Qualität der Pflege erhalten bleibt und alle Menschen Zugang zu einer guten Pflege haben, müssen mehr Pflegende ausgebildet werden und die Berufsverweildauer verlängert werden.
Ausbildungsoffensive
Die Ausbildungsoffensive als erste Etappe ist verabschiedet. Sie beinhaltet Beiträge an Gesundheitseinrichtungen, Ausbildungsbeiträge an Studierende der Tertiärstufe und Beiträge an Höhere Fach- und Fachhochschulen für zusätzliche Ausbildungsplätze. Zusätzlich sollen Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen abrechnen können. Der zweite Teil der Umsetzung ist jetzt in Planung.