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Gommiswald
29.08.2025
29.08.2025 07:48 Uhr

Parkier-Gebührentarif angepasst

Von den geänderten Bestimmungen im Gebührentarif profitieren unter anderem Kurzzeitparkierer vor 7:00 Uhr. (Symbolbild)
Von den geänderten Bestimmungen im Gebührentarif profitieren unter anderem Kurzzeitparkierer vor 7:00 Uhr. (Symbolbild) Bild: Pixabay: Michi S
Seit 1. Juni 2025 bewirtschaftet die Gemeinde Gommiswald acht Parkplätze. Nach ersten Erfahrungen wurden Anpassungen am Gebührentarif vorgenommen. Diese werden bereits umgesetzt.

Seit der Einführung der Parkplatzbewirtschaftung konnten erste Erfahrungen gesammelt werden und es hat sich gezeigt, dass der Gebührentarif nachgebessert werden muss.

Nachteile für Kurzzeitparkierer vor 7:00 Uhr optimieren

Mit dem Tarif wurde die Pauschale von Fr. 5.00 für einen Tag bzw. eine Nacht bis 7:00 Uhr des darauffolgenden Tages definiert. Da ab 7:00 Uhr morgens ein anderer Tarif zur Anwendung kommt, war es bisher nicht möglich, länger als bis um 7:00 Uhr zu lösen. Dies hatte zur Folge, dass ein Kurzzeitparkierer, welcher vor 7:00 Uhr parkierte bzw. löste, nur bis 7:00 Uhr lösen konnte und anschliessend nachlösen musste. Aufgrund des ausgestalteten Gebührentarifs konnte dies technisch nicht anders gelöst werden.

Tagespauschale und Dazurechnung von Gratiszeit

Der Gemeinderat hat nun den Gebührentarif so angepasst, dass eine Tagespauschale von Fr. 5.00 neu für 24 h gilt. Ab 7:00 Uhr wird zudem die Gratiszeit von 2 h dazugerechnet.

Die Anpassung des Gebührentarifs wurde bereits umgesetzt und hat keine nachteilige Auswirkung für Parkplatzbenützer/-innen.

Neuer Gebührentarif

07:00 – 19:00 Uhr  
0 – 2 h Gratis
+ 1h (bis 5,5 h) Fr. 1.00
1 Tag (24 h) Fr. 5.00
   
19:00 – 24:00 Uhr (So – Do)
19:00 – 02:00 Uhr (Fr + Sa)
 
Keine Gebührenpflicht  
   
00:00 – 07:00 Uhr (Mo – Fr)
02:00 – 07:00 Uhr (Sa + So)
 
+ 1 h (bis 5 h) Fr. 1.00
1 Tag (24 h) Fr. 5.00
Gemeindekanzlei Gommiswald/«über üs» / Redaktion Linth24