Seit der Einführung der Parkplatzbewirtschaftung konnten erste Erfahrungen gesammelt werden und es hat sich gezeigt, dass der Gebührentarif nachgebessert werden muss.
Nachteile für Kurzzeitparkierer vor 7:00 Uhr optimieren
Mit dem Tarif wurde die Pauschale von Fr. 5.00 für einen Tag bzw. eine Nacht bis 7:00 Uhr des darauffolgenden Tages definiert. Da ab 7:00 Uhr morgens ein anderer Tarif zur Anwendung kommt, war es bisher nicht möglich, länger als bis um 7:00 Uhr zu lösen. Dies hatte zur Folge, dass ein Kurzzeitparkierer, welcher vor 7:00 Uhr parkierte bzw. löste, nur bis 7:00 Uhr lösen konnte und anschliessend nachlösen musste. Aufgrund des ausgestalteten Gebührentarifs konnte dies technisch nicht anders gelöst werden.
Tagespauschale und Dazurechnung von Gratiszeit
Der Gemeinderat hat nun den Gebührentarif so angepasst, dass eine Tagespauschale von Fr. 5.00 neu für 24 h gilt. Ab 7:00 Uhr wird zudem die Gratiszeit von 2 h dazugerechnet.
Die Anpassung des Gebührentarifs wurde bereits umgesetzt und hat keine nachteilige Auswirkung für Parkplatzbenützer/-innen.
Neuer Gebührentarif
07:00 – 19:00 Uhr | |
0 – 2 h | Gratis |
+ 1h (bis 5,5 h) | Fr. 1.00 |
1 Tag (24 h) | Fr. 5.00 |
19:00 – 24:00 Uhr (So – Do) 19:00 – 02:00 Uhr (Fr + Sa) |
|
Keine Gebührenpflicht | |
00:00 – 07:00 Uhr (Mo – Fr) 02:00 – 07:00 Uhr (Sa + So) |
|
+ 1 h (bis 5 h) | Fr. 1.00 |
1 Tag (24 h) | Fr. 5.00 |