Ein Mann aus Jona ist im August 2025 vom Untersuchungsamt Uznach wegen Gewaltandrohung gegen einen weiblichen Berufsbeistand und Sachbeschädigung verurteilt worden. Im Juli 2024 hatte er seine Betreuerin per E-Mail bedroht, um einen Wechsel der Betreuung zu erzwingen. Die Drohungen versetzten die Frau in Angst, sodass sie ihr Mandat niederlegte.
Fusstritte gegen Scheibe
Zusätzlich trat der Mann im Januar 2025 gegen die Glasscheibe der Bellevuepraxis in Zürich. Die Scheibe zerbrach, der Sachschaden beträgt rund 500 Franken. Das Gericht wertete diese Handlung als vorsätzlich begangene Sachbeschädigung.
1190 Franken sofort fällig
Das Urteil umfasst 90 Tagessätze zu je 30 Franken, deren Vollzug auf zwei Jahre aufgeschoben wurde, sowie eine Busse von 540 Franken. Die Zivilklage der Praxis wird auf dem Zivilweg weitergeführt, die Verfahrenskosten trägt der Beschuldigte. Inklusive Gebühren muss der Mann 1190 Franken. bezahlen.
Gewalt gegen Amtsperson
Die Staatsanwaltschaft betont, dass Gewalt gegen Amtspersonen ernst genommen wird. Der Fall verdeutlicht, dass auch Bedrohungen per E-Mail rechtliche Konsequenzen haben können – und dass Vandalismus in öffentlichen Einrichtungen nicht toleriert wird.