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Schänis
19.08.2025
19.08.2025 18:55 Uhr

Aus für Fuchswinkel-Abkürzung

Die bei Autofahrern beliebte Abkürzung zum A3-Anschluss durch die Fuchswinkelstrasse im Schänner Zentrum ist ab 1. September verboten. (Archivbild)
Die bei Autofahrern beliebte Abkürzung zum A3-Anschluss durch die Fuchswinkelstrasse im Schänner Zentrum ist ab 1. September verboten. (Archivbild) Bild: Google Maps
Nach langer Verfahrensdauer können die Anwohner der Fuchswinkelstrasse in Schänis ab 1. September 2025 endlich vom Transitverkehr entlastet werden: mittels Fahrverbot mit Zusatz.

Was lange währt, wird endlich gut: Nach einem aufwendigen und zeitintensiven Verfahren verfügte das kantonale Tiefbauamt mittlerweile die Genehmigung des Teilstrassenplanes «Fuchswinkelstrasse Schänis». Ebenfalls in Rechtskraft erwachsen sind die notwendigen Verkehrsanordnungen.

Unhaltbarer Zustand

Wie an dieser Stelle bereits mehrmals berichtet, wird die Fuchswinkelstrasse in Schänis täglich von unzähligen Autofahrern als Abkürzung in Richtung Autobahnanschluss benutzt. Unter diesem Transitverkehr leiden die Quartierbewohner – ebenso ist die Verkehrssicherheit für Fussgänger und Velofahrer massiv eingeschränkt.

Fahrverbot mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet»

Der genehmigte Teilstrassenplan ermöglicht dem Gemeinderat nun, die Verkehrssicherheit mit folgender Massnahme zu verbessern: Umklassierung der heutigen Gemeindestrasse 1. Klasse in eine Gemeindestrasse 2. Klasse, welche aber dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr nicht offensteht. Will heissen, dass der Motorfahrzeugverkehr mittels Fahrverbot mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» eingeschränkt wird. Damit kann der Transitverkehr auf die für ihn vorgesehene Verkehrsachse geleitet werden, nämlich auf die Kantonsstrasse. Und der Motorfahrzeugverkehr auf der Fuchswinkelstrasse reduziert sich auf die Anwohner und deren Besucher.

Wirksam ab 1. September 2025

Der Gemeinderat beauftragte das Bauamt, um den Aufbau der Verkehrstafeln besorgt zu sein – und zwar so, dass diese am 1. September 2025 enthüllt werden können. Da sämtliche Erlasse rechtskräftig sind, sind die signalisierten Einschränkungen ab sofort wirksam.

Gemeinderat Schänis/LinthSicht / Redaktion Linth24