Was lange währt, wird endlich gut: Nach einem aufwendigen und zeitintensiven Verfahren verfügte das kantonale Tiefbauamt mittlerweile die Genehmigung des Teilstrassenplanes «Fuchswinkelstrasse Schänis». Ebenfalls in Rechtskraft erwachsen sind die notwendigen Verkehrsanordnungen.
Unhaltbarer Zustand
Wie an dieser Stelle bereits mehrmals berichtet, wird die Fuchswinkelstrasse in Schänis täglich von unzähligen Autofahrern als Abkürzung in Richtung Autobahnanschluss benutzt. Unter diesem Transitverkehr leiden die Quartierbewohner – ebenso ist die Verkehrssicherheit für Fussgänger und Velofahrer massiv eingeschränkt.
Fahrverbot mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet»
Der genehmigte Teilstrassenplan ermöglicht dem Gemeinderat nun, die Verkehrssicherheit mit folgender Massnahme zu verbessern: Umklassierung der heutigen Gemeindestrasse 1. Klasse in eine Gemeindestrasse 2. Klasse, welche aber dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr nicht offensteht. Will heissen, dass der Motorfahrzeugverkehr mittels Fahrverbot mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» eingeschränkt wird. Damit kann der Transitverkehr auf die für ihn vorgesehene Verkehrsachse geleitet werden, nämlich auf die Kantonsstrasse. Und der Motorfahrzeugverkehr auf der Fuchswinkelstrasse reduziert sich auf die Anwohner und deren Besucher.
Wirksam ab 1. September 2025
Der Gemeinderat beauftragte das Bauamt, um den Aufbau der Verkehrstafeln besorgt zu sein – und zwar so, dass diese am 1. September 2025 enthüllt werden können. Da sämtliche Erlasse rechtskräftig sind, sind die signalisierten Einschränkungen ab sofort wirksam.