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Eschenbach
14.08.2025
14.08.2025 17:00 Uhr

Zonenänderung für Kindergarten

Von der Umzonung hauptsächlich betroffen ist die zusammenhängende Wiesenfläche in der Bildmitte.
Von der Umzonung hauptsächlich betroffen ist die zusammenhängende Wiesenfläche in der Bildmitte. Bild: Gemeinde Eschenbach
Für den Kindergartenbau erliess Eschenbachs Gemeinderat an seinen letzten Sitzungen den Teilzonenplan «Zonenplanänderung Kirchacker Parz. Nr. 2404E, Eschenbach» und legt ihn auf.

Im Rahmen der Planung des neuen 6-fach-Kindergartens soll die Parzelle Nr. 2404E, Kirchacker, Eschenbach (Gartenstrasse), die sich derzeit in der Wohnzone befindet, der angrenzenden Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen werden.

Der Gemeinderat hat von den Ergebnissen der Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) sowie vom öffentlichen Mitwirkungsverfahren – bei dem keine Eingaben eingegangen sind – Kenntnis genommen. Der Teilzonenplan «Zonenplanänderung Kirchacker Parz. Nr. 2404E, Eschenbach» wurde erlassen und liegt nun öffentlich auf (siehe nachfolgende Infoboxen mit Anzeige und Dokumentenlinks).

Öffentliche Planauflage Zonenplanänderung «Kirchacker» Eschenbach

Der Gemeinderat hat am 24. Juni 2025 gestützt auf Art. 41 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:

Zonenplanänderung «Kirchacker» Eschenbach

Umzonung Grundstück Nr. 2404E von W 14.5 (Wohnzone) in OeBA (Zone für öffentliche Bauten und Anlagen)

Öffentliche Auflage

Der Teilzonenplan «Kirchacker» liegt während 30 Tagen, d.h. vom 11. August 2025 bis 9. September 2025, bei der Bauverwaltung, Büro 15, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach zur Einsicht auf. Wir bitten um telefonische Voranmeldung. Zudem sind die angehängten Planunterlagen während dieser Zeit auch unter www.eschenbach.ch/aktuelles einsehbar.

Rechtsmittel

Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Eschenbach, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten (Art. 153 PBG).

Bauverwaltung Eschenbach

Dokumente (externe Direktlinks)

Gemeinderat Eschenbach/Eschenbach aktuell / Redaktion Linth24