Der I. Nachtrag des Baureglementes von Gommiswald wurde vom 3. März 2025 bis 1. April 2025 öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage ist eine Einsprache eingegangen. Der Gemeinderat hat die Einsprache zwischenzeitlich abgewiesen.
Der I. Nachtrag Baureglement und Nachtrag zur Legende zum Zonenplan wird vom 22. Mai bis 30. Juni 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt. Sollte das fakultative Referendum unbenützt ablaufen, wird der I. Nachtrag zur Genehmigung den kantonalen Instanzen eingereicht. Die Einsprechenden haben dabei die Möglichkeit, den Einspracheentscheid mit Rekurs beim Kanton anzufechten.