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Gommiswald
02.06.2025
02.06.2025 17:43 Uhr

Referendum Baureglement-Zusatz

Im I. Nachtrag zum Gommiswalder Baureglement wurde eine Bestimmung zu Attikageschossen überarbeitet. (Themenbild)
Im I. Nachtrag zum Gommiswalder Baureglement wurde eine Bestimmung zu Attikageschossen überarbeitet. (Themenbild) Bild: Unsplash: Timo Mäkeläinen
Nach Abweisung der Einsprache unterstellt der Gommiswalder Gemeinderat den I. Nachtrag des Baureglementes und den Nachtrag zur Legende zum Zonenplan einem fakultativen Referendum.

Der I. Nachtrag des Baureglementes von Gommiswald wurde vom 3. März 2025 bis 1. April 2025 öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage ist eine Einsprache eingegangen. Der Gemeinderat hat die Einsprache zwischenzeitlich abgewiesen.

Der I. Nachtrag Baureglement und Nachtrag zur Legende zum Zonenplan wird vom 22. Mai bis 30. Juni 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt. Sollte das fakultative Referendum unbenützt ablaufen, wird der I. Nachtrag zur Genehmigung den kantonalen Instanzen eingereicht. Die Einsprechenden haben dabei die Möglichkeit, den Einspracheentscheid mit Rekurs beim Kanton anzufechten.

Referendumsvorlagen

Fakultatives Referendum nach Art. 23 Abs. 1 lit. c Gemeindegesetz und Art. 33 Gemeindeordnung.

  • Gegenstand: I. Nachtrag Baureglement und Nachtrag zur Legende Zonenplan Gommiswald
    vom Gemeinderat am 4. Februar 2025 erlassen
  • Referendumsfrist: 22. Mai 2025 bis 30. Juni 2025
  • Öffentliche Auflage: Gemeindekanzlei Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald
  • Quorum: 399 gültige Unterschriften

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss den rechtlichen Vorgaben an den Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald, einzureichen.

Gemeindekanzlei Gommiswald/«über üs» / Redaktion Linth24